Prozess um 30 DelikteBrian steht ab heute wieder vor Gericht
SDA, gbi
30.10.2023
30 Delikte soll der Straftäter Brian begangen haben, während er in der Strafanstalt Pöschwies einsass. Dafür muss sich der 28-Jährige ab heute vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH verantworten.
SDA, gbi
30.10.2023, 06:46
30.10.2023, 08:14
SDA, gbi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Zürcher Straftäter Brian steht ab heute Montag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH.
Angeklagt ist er wegen 30 mutmasslicher Delikte, die er während seiner Haft im Gefängnis Pöschwies begangen haben soll.
Im schwersten Delikt geht es um eine Glasscherbe, die er auf einen Gefängnisaufseher geworfen und diesen so verletzt haben soll.
Der landesweit bekannt gewordene Strafgefangene Brian muss sich ab Montag einmal mehr vor Gericht verantworten. Der 28-Jährige ist wegen rund 30 Delikten angeklagt, die er in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf im Kanton Zürich begangen haben soll.
Erscheinen wird der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Dielsdorf aber nicht. Brian bleibt in seiner Zelle. Er hatte vergangene Woche ein Gesuch um Dispensation gestellt, das vom Gericht bewilligt wurde. Reden werden ausschliesslich die Staatsanwaltschaft und Brians Anwälte.
Daneben geht es um drei Fälle von mutmasslicher einfacher Körperverletzung, sieben Sachbeschädigungen mit einer Schadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Staatsanwaltschaft hatte auf ein anderes Verfahren gehofft
Die Angriffe auf Gefängnismitarbeitende und Mitgefangene soll Brian gemäss Anklage in der Zeit vom November 2018 bis Juni 2022 verübt haben. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage. Das Bezirksgericht Dielsdorf wird das Urteil am 8. November eröffnen.
Der Prozess wird dabei nicht so durchgeführt, wie es die Staatsanwaltschaft sich erhofft hatte. Sie beantragte beim Bezirksgericht eine Aufteilung des Verfahrens. Vor einer Urteilseröffnung mit Verkündigung des Strafmasses müsse zuerst die Grundsatzfrage geklärt werden, ob Brian die Delikte wegen seiner rigiden Haftbedingungen beging. Die Staatsanwaltschaft wollte dazu zuerst ein weiteres Urteil des Obergerichtes abwarten.