Gewalt 63-Jähriger nach Angriff auf Staatsanwältin vor Zürcher Gericht

olgr, sda

7.1.2025 - 10:44

Das Zürcher Bezirksgericht verhandelt den Fall eines 63-Jährigen, der im Mai 2022 eine Staatsanwältin mit Faustschlägen traktiert haben soll. (Symbolbild)
Das Zürcher Bezirksgericht verhandelt den Fall eines 63-Jährigen, der im Mai 2022 eine Staatsanwältin mit Faustschlägen traktiert haben soll. (Symbolbild)
Keystone

Ein 63-Jähriger soll eine Staatsanwältin, Polizisten und einen Gefängnisaufseher angegriffen haben: Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht von einer hohen Rückfallgefahr gesprochen, die Verteidigung von falschen Anschuldigungen und Fehlinterpretationen.

Keystone-SDA, olgr, sda

Im Mai 2022 kam es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft unbestrittenermassen zu einem Vorfall: Ein nicht vorbestrafter Informatiker, der seine Ex-Partnerin bedroht haben soll, schlug auf eine Staatsanwältin ein. Eine herbeigeeilte Polizistin ging dazwischen, doch der 63-Jährige konnte flüchten. Er wurde kurz darauf im Freien festgenommen.

Nur zufällig keine schweren Verletzungen

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens an. Der Mann habe gemäss Zeugen «mit voller Wucht» und «wie im Wahn» auf die am Boden liegende Frau eingeschlagen, zitierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mehrere Zeugen.

Wäre nicht eine Polizistin aufgetaucht, hätte der Informatiker nicht von seinem Opfer abgelassen, sagte der Staatsanwalt. Dass die Frau, die einen Kopf kleiner sei als ihr Angreifer, keine schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen davongetragen habe, sei nur dem Zufall zu verdanken.

Der Beschuldigte habe dann auch die Polizistin angegriffen, die sich mit Pfefferspray wehrte. Und als er im Freien verhaftet werden sollte, habe er bewusst und gezielt nach einer Dienstwaffe im Holster eines Polizisten gegriffen und so eine Gefahrensituation provoziert. Schliesslich habe er später im Gefängnis mit seinem Gehstock auch noch einen Aufseher angegriffen.

Der Staatsanwalt forderte, dass der Mann mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten bestraft wird. Diese Strafe soll aber für eine allenfalls längere dauernde stationäre Massnahme, eine sogenannte «keine Verwahrung», aufgeschoben werden, da ein Gutachten auf eine psychische Störung hinweise.

«Relativ ungefährliche Schläge»

Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freisprüche in allen Hauptanklagepunkten. Die Schläge gegen die Staatsanwältin könnten nicht als versuchte schwere Körperverletzung gelten; sein Mandant sei gemäss den im Türrahmen stehenden Zeugen nahe bei ihr gekauert – da habe er nur beschränkt ausholen können.

Die Frau habe bloss leichte Verletzungen davongetragen, vor allem Blutergüsse, aber keine aufgeplatzten Lippen. Und bei seinem Mandanten seien nicht einmal gerötete Knöchel festgestellt worden. Dies alles spreche für «relativ ungefährliche Schläge».

Dass der 63-Jährige aggressiv gewesen sein soll, hätten die herbeigerufenen Polizisten wegen der erhaltenen Meldungen falsch interpretiert, brachte der Verteidiger weiter vor. So habe er gar nicht nach der Dienstwaffe gegriffen, sondern sich «bei der brutalen Verhaftung bloss verzweifelt abstützen wollen». Er sei desorientiert gewesen, er habe wegen des Pfeffersprays kaum sehen können.

Verteidiger pocht auf Strafbefreiung

Die Schläge gegen die Staatsanwältin wären allenfalls als einfache Körperverletzung zu taxierten, räumte der Verteidiger ein. Sein Mandant sei aber bereits genügend bestraft. Bei der Verhaftung habe er Verletzungen davongetragen. Seither leide er an starken Schmerzen im Beckenbereich, die in die Beine ausstrahlten, und sei bettlägerig. Deshalb sei von einer Strafe abzusehen.

Die Plädoyers verfolgte der 63-jährige Tessiner, der sich seit Mai 2022 in Haft befindet, am Dienstag auf einer Bahre liegend und medizinisch betreut in einem Nebenzimmer per Videoübertragung. Dessen Befragung, an der er wie zuvor in der Untersuchung auf Aussagen verzichtete, fand bereits im vergangenen Juni statt.

Das Bezirksgericht Zürich wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen.