Frühförderung Thurgauer Kinder müssen vor dem Kindergarten zuerst Deutsch lernen

sime, sda

7.1.2025 - 15:18

Im Thurgau starteten die ersten vorschulischen Sprachförderungen für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen. (Symbolbild)
Im Thurgau starteten die ersten vorschulischen Sprachförderungen für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Thurgau hat die Sprachkompetenzen aller Dreijährigen erhoben. Bei 25 Prozent der Kinder wurden ungenügende Deutschkenntnisse festgestellt. Sie müssen eine vorschulische Sprachförderung besuchen, damit sie beim Kindergarteneintritt dem Unterricht folgen können.

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Die Spracherhebung per Befragung fand 2024 zum ersten Mal statt. Von 3123 Kindern sei bei 792 ein Deutschförderbedarf festgestellt worden, schrieb der Kanton in der Beantwortung auf eine Anfrage im Grossen Rat. Somit wurden 25,4 Prozent aller Thurgauer Dreijährigen zur vorschulischen Sprachförderung aufgeboten.

Mit einem selektiven Obligatorium will der Kanton Thurgau dem Problem begegnen, dass in der Vergangenheit immer mehr Kinder bei der Einschulung kaum Deutsch sprachen. Seit vergangenem Jahr können die Thurgauer Kinder aufgrund einer Änderung im kantonalen Volksschulgesetz zur Sprachförderung verpflichtet werden. Die Schulgemeinden müssen entsprechende Angebote in Spielgruppen, Kindertagesstätten oder Tagesfamilien bereitstellen.

Der Regierungsrat zeigte sich in seiner Stellungnahme überrascht darüber, dass viele Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen eine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. In der Volksschulgemeinde Bischofszell sind es 47 Prozent, in Frauenfeld 40 Prozent, in Arbon 37 Prozent. Die Spracherhebung habe verdeutlicht, dass in 44,3 Prozent der Familien zu Hause neben Deutsch andere Sprachen mit dem Vorschulkind gesprochen werden.

Bundesgericht urteilte gegen Elternbeiträge

Die ersten vorschulischen Sprachförderungen laufen im Thurgau noch bis zum Kindergartenstart im kommenden Sommer. Dafür sind während eines Jahres vier bis sechs Stunden pro Woche vorgesehen.

Der Kanton schätzt die Kosten für die Angebote auf jährlich zwei Millionen Franken. Die Thurgauer Regierung wollte ursprünglich die Eltern zur finanziellen Beteiligung verpflichten. Das Bundesgericht stellte jedoch aufgrund der Beschwerde einer Privatperson fest, dass diese Praxis gegen die Bundesverfassung verstossen würde, welche unentgeltlichen Schulunterricht garantiert.