HandelZwei Aargauer Shopping-Adventssonntage im Dezember
ga, sda
15.11.2024 - 09:35
In den meisten Aargauer Gemeinden werden in diesem Jahr am dritten und vierten Adventssonntag die Läden geöffnet haben. Die Unternehmen benötigen nach einem früheren Entscheid des Regierungsrats am 15. und am 22. Dezember keine Bewilligung für die Beschäftigung der Arbeitnehmenden.
15.11.2024, 09:35
SDA
Wegen traditioneller Verkaufsanlässe haben sechs Gemeinden abweichende Daten, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (1. und 22. Dezember) als bewilligungsfrei.
Für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen sind es der zweite und vierte Adventssonntag (8. und 22. Dezember).
Bald drei Sonntagsverkäufe möglich
Die Gemeinden können ab September 2025 weitgehend nach ihrem Wunsch selbst einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen. Das beschloss der Grosse Rat im September. Er hiess die entsprechende Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht mit 91 zu 37 Stimmen gut.
Konkret können die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntag ausserhalb der Adventszeit bestimmen. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, einen Verkaufssonntag zu erlauben. Sie sollen mit der neuen Regelung so mehr Freiraum erhalten und regionale Besonderheiten aufnehmen können.
Nach den neuen Regeln werden die Geschäfte wie bisher an zwei Adventssonntagen pro Jahr ohne besondere Bewilligung geöffnet haben. Der Regierungsrat legt die Daten jeweils fest.
Auch künftig können die Gemeinden keinen Sonntagsverkauf für den Bundesfeiertag und für die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage bewilligen.
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