Nordschweiz Volksinitiative fordert von der BLKB einen regionalen Fokus

scmi, sda

20.11.2024 - 17:01

Eine neue Volksinitiative will den Auftrag für die BLKB im Kantonalbankengesetz anpassen. (Archivbild)
Eine neue Volksinitiative will den Auftrag für die BLKB im Kantonalbankengesetz anpassen. (Archivbild)
Keystone

Ein überparteiliches Komitee verlangt mit einer Volksinitiative, dass sich die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) auf regionale Dienstleistung fokussieren soll. Zudem will sie die Kaderlöhne deckeln. Die Initiative wird am Donnerstag im Amtsblatt publiziert, wie das Komitee am Mittwoch mitteilte.

Keystone-SDA, scmi, sda

Die BLKB sorge mit «risikoreichen Projekten» wie der Tochterfirma Radicant für negative Schlagzeilen, heisst es in der Medienmitteilung. Die Initiative unter dem Titel «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» verlangt daher eine Reihe von Anpassungen im Kantonalbankengesetz.

So soll die BLKB künftig die «üblichen Dienstleistungen einer Regionalbank» und nicht mehr diejenigen einer «Universalbank» anbieten, wie es noch im aktuellen Gesetz heisst. Im Vordergrund sollen nach dem Willen des Komitee die Bedürfnisse von Unternehmen und Privathaushalten aus der Region stehen. Die jährliche Abgeltung, welche die Bank dem Kanton für die Staatsgarantie leistet, muss bei einem positivem Jahresergebnis mindestens 1/25 vom Geschäftserfolg betragen, wie es im Initiativtext heisst.

Landrat soll mehr Einfluss gewinnen

Zudem verlangt das Komitee, dass der Bruttolohn eines Mitglieds der Geschäftsleitung maximal des Doppelte des Bruttolohns eines Regierungsrats betragen soll. BLBK-Kader sollen auch keine Abgangsentschädigungen erhalten. Ferner fordert die Initiative mehr Mitsprache- und Interventionsmöglichkeiten für den Landrat, so auch bei der Anpassung der Löhne und ein Vetorecht bei Bankratskandidierenden. Auch will die Initiative vorschreiben, dass die Mehrheit des Bankrats im Kanton wohnen und keine politisches Amt ausüben sollen.

Im Initiativkomitee befinden sich der Baselbieter SVP-Präsident Peter Riebli und weitere Parlamentsmitglieder wie Stefan Degen und Christine Frey von der FDP und Dario Rigo (Mitte) sowie die ehemalige Grünen-Landrätin Laura Grazioli.

Die Basellandschaftliche kontert die Initianten

Die Basellandschaftliche Kantonalbank nimmt wie folgt Stellung dazu: 

«Die BLKB nimmt die heute publizierte kantonale Gesetzesinitiative zur Kenntnis und wird nun die konkreten Forderungen und die bei einer Umsetzung zu erwartenden Folgen analysieren und bewerten

Einige Elemente der lancierten Initiative waren in den vergangenen Jahren bereits Gegenstand von politischen Vorstössen, die allesamt im Landrat keine Mehrheit gefunden haben. Die BLKB stellt sich den Fragen und Diskussionen rund um die Themen Entlöhnung, Ausschüttungen und Aufsichtsrecht in enger Abstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft als Eigner.

Bereits heute lässt sich sagen, dass eine mögliche Umsetzung der Initiative und damit eine Fokussierung auf das Baselbiet einen Rückgang des Geschäftsumfangs nach sich ziehen würde. Dieser Rückgang würde Grösse und Ertragskraft der Bank negativ beeinträchtigen.Die Initiative sieht auch Anpassungen bei der Berufung, Steuerung und Kontrolle des Bankrats als Aufsichtsgremium der BLKB vor. Berührt sind dabei unter anderem auch die im kantonalen Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance Gesetz, kurz PCCG) geregelten Bestandteile. Diese und die weiteren Forderungen müssen auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geprüft werden.

Das Initiativkomitee erwähnt auch die BLKB-Tochtergesellschaft Radicant Bank ag. Die BLKB hat am 17. Oktober 2024 den geplanten Zusammenschluss von Radicant und der Numarics AG angekündigt, durch den sich grosse Investoren wie Founderful, FiveT, Seed X und die UBS an Radicant beteiligen. Anders als die Initianten sieht die BLKB keinen Vertrauensverlust: In einer Umfrage von Statista und der ‹Handelszeitung› wurde die BLKB vor wenigen Tagen als beste Bank der Region Nordwestschweiz für Privatkundinnen und -kunden ausgezeichnet.»