BildungNeue Regelung zur Schulzuweisung im Baselbiet: Vier-Augen-Prinzip eingeführt
scmi, sda
14.11.2024 - 12:30
Im Baselbiet wurde eine neue Regelung eingeführt, die bei Schulzuweisungen ein Vier-Augen-Prinzip vorsieht, um willkürliche Entscheidungen zu vermeiden. Diese Anpassung der Laufbahnverordnung wurde von allen Fraktionen unterstützt.
14.11.2024, 12:30
SDA
Der Baselbieter Landrat hat kürzlich die Anpassung der Laufbahnverordnung begrüsst, die ein Vier-Augen-Prinzip bei Übertrittsentscheidungen von der Primar- in die Sekundarstufe I einführt. Diese Massnahme soll sicherstellen, dass bei Zweifelsfällen, in denen Kinder die Leistungsvorgaben nur knapp oder nicht erreichen, eine objektive Beurteilung erfolgt. Neben den schulischen Leistungen werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie der Entwicklungsstand der Kinder berücksichtigt. Die Lehrperson muss in solchen Fällen den Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und der Schulleitung zur Genehmigung vorlegen. Diese Regelung soll willkürlichen Einschätzungen entgegenwirken, wie die Regierung betont.
Die Anpassung der Verordnung ist eine Reaktion auf ein Postulat von Anita Biedert (SVP) und berücksichtigt auch die Anliegen weiterer Postulate von Biedert sowie von den SP-Ratsmitgliedern Kirchmayr und Ursula Wyss und der ehemaligen parteilosen Landrätin Regina Werthmüller. Die Sammelvorlage, die diese Änderungen umfasst, tritt im August 2024 in Kraft.
Verschärfte Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs auf Sekundarstufe I sollen zudem die Austritts- und Abbruchquote im Gymnasium und an der FMS senken. Diese Massnahmen fanden breite Unterstützung im Landrat, und alle Fraktionen stimmten für die Abschreibung der fünf Postulate.
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