Regierungsrat BS Basel führt gestaffelte Massnahmen gegen Betteln ein

dosp, sda

12.11.2024 - 17:13

Die Basler Regierung hat ein neues Sanktionssystem zum Bettelverbot erlassen. (Archivbild)
Die Basler Regierung hat ein neues Sanktionssystem zum Bettelverbot erlassen. (Archivbild)
Keystone

In Basel wird ein neues Sanktionssystem eingeführt, das auf einem Bundesgerichtsurteil basiert. Es sieht vor, dass passives Betteln nicht sofort mit einer Geldstrafe geahndet wird, sondern zunächst mildere Massnahmen ergriffen werden.

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Die Basler Regierung hat ein neues Sanktionssystem zur Umsetzung des Bettelverbots beschlossen, das auf einem Urteil des Bundesgerichts vom April 2023 basiert. Dieses Urteil legt fest, dass passives Betteln nur dann mit einer Geldstrafe belegt werden darf, wenn vorherige mildere Massnahmen nicht erfolgreich waren.

Zunächst sollen Bettelnde registriert und von der Polizei weggewiesen werden. Bei wiederholtem Auftreten erfolgt eine Abmahnung mit der Androhung einer Geldstrafe. Erst bei der dritten Wiederholung wird eine Geldstrafe verhängt. Dieses gestaffelte Vorgehen soll sicherstellen, dass die Massnahmen verhältnismässig sind.

Unterschiedliche Regelungen für EU- und EFTA-Bürger

Für Bettlerinnen und Bettler aus dem EU- und EFTA-Ausland gelten andere Regelungen. Sie werden bereits beim ersten Kontakt aufgefordert, die Schweiz zu verlassen, da sie laut Bundesgerichtsurteil die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Bei erneuter Zuwiderhandlung wird die betreffende Person dem Migrationsamt übergeben.