Energie Reservekraftwerk in Birr: Aargau fordert Nachbesserungen vom Bund

ga, sda

28.11.2024 - 10:40

Das Reservekraftwerk des Bundes in der Gemeinde Birr im Kanton Aargau soll in einer Notsituation Storm produzieren. Die gelockerten Umweltauflagen sollen gemäss Aargauer Regierungsrat nur bis Ende 2026 gelten. (Archivbild)
Das Reservekraftwerk des Bundes in der Gemeinde Birr im Kanton Aargau soll in einer Notsituation Storm produzieren. Die gelockerten Umweltauflagen sollen gemäss Aargauer Regierungsrat nur bis Ende 2026 gelten. (Archivbild)
Keystone

Die gelockerten Umweltauflagen für das Reservekraftwerk in Birr AG sollen längstens bis Ende 2026 gelten. Das hat der Aargauer Regierungsrat vom Bund in seiner Stellungnahme zur Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke gefordert. Des Bundesrat möchte freie Hand haben.

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Es fehlten Angaben zu Beginn und Ende der Verordnung, bemängelte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in einer schweren Strommangellage. Der Bundesrat soll diese «Schubladen-Verordnung» im Notfall in Kraft setzen können.

Der Regierungsrat bezweifelt nach eigenen Angaben «stark», dass diese Blankovollmacht an den Bundesrat rechtskonform beziehungsweise vor einem Gericht Bestand halten würde, hiess es in der Stellungnahme. Der Entwurf weise «in einigen zentralen juristischen und umweltrechtlichen Punkten Schwächen» auf, die zu korrigieren seien.

Keine Lockerungen ab dem Jahr 2027

Die drei bestehenden Anlagen in Birr, Monethey VS und Cornaux NE dürften gemäss Erläuterungen des Bundes höchstens bis Ende 2026 bei einer Mangellage betrieben werden, ohne die Luftreinhalteverordnung (LRV) einzuhalten, hielt der Regierungsrat fest.

Spätestens ab dem Jahr 2027 müssten diese Anlagen also LRV-konform betrieben werden. Es bleibe genügend Zeit, diese Anlage im Sinne der Umweltschutzgebung zu ertüchtigen.

Für diese Anlagen könne eine Sanierung bereits heute in die Wege geleitet werden. Neue Anlagen können nach Ansicht des Regierungsrats ohne Erleichterungen bewilligt und in Betrieb gesetzt werden.

Betrieb der sanierten Anlage

Sofern ein Reservekraftwerk die rechtlichen Bestimmungen zu Lärm und Emissionen einhalte, sei es möglich, dass eine Anlage zu einem späteren Zeitpunkt regulär am Markt produziere. Dies setze unter anderem voraus, dass es nicht mehr als Reservekraftwerk bezeichnet werde und seine Funktion als solches verloren habe, hiess es.

Der Regierungsrat ist nach eigenen Angaben dagegen, dass das temporäre Reservekraftwerk Birr nach 2026 weiterbetrieben werden kann, wenn es lediglich gelockerte Umweltbestimmungen einhält.

Für den Winter 2023/24 hatte der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen im November 2023 in Kraft gesetzt.