Gemeindefinanzen Aargauer Gemeinden erhalten 2023 keine Steuerkompensation

ga, sda

11.11.2024 - 11:05

Die Rechnung des mit dem besten Resultat wiedergewählten Aargauer Finanzdirektors Markus Dieth ist aufgegangen: Die Gemeinden haben mehr Steuern eingenommen, obwohl die Gewinnsteuern gesenkt und die Abzüge erhöht wurden. (Archivbild)
Die Rechnung des mit dem besten Resultat wiedergewählten Aargauer Finanzdirektors Markus Dieth ist aufgegangen: Die Gemeinden haben mehr Steuern eingenommen, obwohl die Gewinnsteuern gesenkt und die Abzüge erhöht wurden. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Aargau hat beschlossen, den Gemeinden im Jahr 2023 keine Ausgleichszahlungen für die Senkung der Gewinnsteuer und die Erhöhung der Versicherungsabzüge zu leisten, da die Steuereinnahmen gestiegen sind.

Der Kanton Aargau hat entschieden, den Gemeinden im Jahr 2023 keine finanziellen Ausgleichszahlungen zu gewähren. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr um 52,3 Millionen Franken gestiegen sind. Der Regierungsrat sieht daher keinen Bedarf für eine Kompensation.

Steuererhöhungen bei natürlichen und juristischen Personen

Die Steuereinnahmen von natürlichen Personen stiegen im Jahr 2023 um 28,9 Millionen Franken, während die Einnahmen von juristischen Personen um 23,4 Millionen Franken zunahmen. Diese Zahlen wurden in einer Allgemeinverfügung des Regierungsrats veröffentlicht, die im kantonalen Amtsblatt erschien. Die Berechnungen basieren auf einem mittleren Gemeindesteuerfuss von 101,5 Prozent.

Bedingte Kompensationszahlungen beschlossen

Der Grosse Rat hatte zuvor beschlossen, dass bedingte Kompensationszahlungen für die Jahre 2023 bis 2025 erfolgen sollten, falls die Steuereinnahmen der Gemeinden in einem Jahr niedriger ausfallen als im Vorjahr. Diese Zahlungen wären jedoch auf maximal 10 Millionen Franken pro Jahr begrenzt. Mit dieser Regelung wollte das Parlament die Gemeinden vor möglichen Steuerausfällen schützen.

Hintergrund der Steuergesetzrevision

Das neue Steuergesetz, das seit Anfang 2022 in Kraft ist, wurde im Mai 2022 vom Stimmvolk mit 56,7 Prozent der Stimmen angenommen. Es sieht eine Senkung der Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen mit einem Jahresgewinn ab 250'000 Franken von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent vor. Diese Senkung wurde in drei Etappen umgesetzt.

Auch für natürliche Personen brachte die Gesetzesänderung Vorteile: Die Abzüge für Krankenversicherung und Sparkapitalzinsen wurden um bis zu 2000 Franken erhöht, eine Anpassung, die seit 20 Jahren nicht mehr vorgenommen worden war.

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