Das Bezirksgericht Luzern hat der SVP der Stadt Luzern untersagt, ihre geplante Mitgliederversammlung abzuhalten. Der Entscheid basiert auf einem Gesuch des ehemaligen Grossstadtrats Yves Holenweger, der seine Rechte verletzt sieht.
Keystone-SDA, mr, sda
12.11.2024, 23:48
SDA
Die für Mittwoch geplante Mitgliederversammlung der SVP Luzern darf nicht stattfinden. Dies entschied das Bezirksgericht Luzern am Dienstag mit einer superprovisorischen Verfügung. Der Entscheid wurde auf Antrag von Yves Holenweger, einem ehemaligen Grossstadtrat der SVP, getroffen.
Holenweger argumentierte, dass seine Rechte im Zusammenhang mit seinem Parteiausschluss nicht ordnungsgemäss von der Mitgliederversammlung behandelt wurden. Das Gericht befand, dass seine Anträge nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurden und seine statutarischen Rechte verletzt sein könnten.
Hintergrund des Streits ist Holenwegers Ausschluss aus der Partei nach internen Konflikten. Er kritisiert insbesondere eine Überweisung von 25'000 Franken durch den ehemaligen Parteipräsidenten Dieter Haller auf dessen privates Spendenkonto und fordert eine transparente Untersuchung dieser Angelegenheit.
Das Gericht hat der SVP Luzern eine Frist bis zum 22. November gesetzt, um Stellung zu nehmen. Ein Hauptverfahren zur endgültigen Klärung der Angelegenheit steht noch aus.
Rechtsstreit um Parteiausschluss
Yves Holenweger, der sich gegen seinen Ausschluss aus der SVP wehrt, sieht seine Rechte verletzt. Er hatte das Gericht angerufen, um sicherzustellen, dass seine Anträge auf der Mitgliederversammlung behandelt werden. Das Gericht folgte seiner Argumentation und untersagte die Versammlung.
Finanzielle Unregelmässigkeiten im Fokus
Ein zentraler Punkt in Holenwegers Beschwerde ist die finanzielle Transaktion von 25'000 Franken durch den ehemaligen Parteipräsidenten. Holenweger fordert eine umfassende Aufklärung dieser Vorgänge, die seiner Meinung nach nicht transparent genug sind.
Nächste Schritte im Verfahren
Die SVP Luzern muss bis zum 22. November auf den Gerichtsbeschluss reagieren. Ein Hauptverfahren, das die Angelegenheit abschliessend klären soll, ist noch nicht terminiert. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
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