Gesetze Ab 2025 wird der Zugang zu amtlichen Dokumenten in Luzern einfacher

stwe, sda

23.12.2024 - 14:45

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wird es Bürgerinnen und Bürger leichter, amtliche Dokumente einzusehen. (Symbolbild)
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wird es Bürgerinnen und Bürger leichter, amtliche Dokumente einzusehen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Luzern treten im nächstem Jahr verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft. So wird etwa das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt oder die Verkehrssteuer neu berechnet.

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Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips soll der Zugang zu Dokumenten der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Amtliche Dokumente sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, interessierte Personen müssen nicht mehr glaubhaft nachweisen, ein «eigenes, schutzwürdiges Interesse» zu haben. Wenn die Behörde den Zugang verweigern will, muss sie dies begründen. Der Kanton Luzern ist der zweitletzte Kanton in der Schweiz, der das Öffentlichkeitsprinzip einführt. Das neue Gesetz gilt ab 1. Juni 2025.

Eine Neuerung gibt es zudem beim Strassenverkehrsamt. Während der Erbschaftsregelung ist die Übertragung von Kontrollschildern auf den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Partner künftig kostenlos möglich. Diese Neuerung gilt ab 1. Januar 2025. Hingegen steigen laut Mitteilung die Versandkosten für Kontrollschilder. Ebenfalls teurer wird es, wer nach dreimaligem Prüfungsversagen den Eignungstest absolvieren will. Auch die Kosten für elektronische Lernfahr- und Führerausweise sollen erhöht werden, hiess es weiter.

Zu Jahresbeginn zahlen Familien, Menschen mit kleinem Einkommen und Firmen weniger Steuern. Die Änderungen der Steuergesetzrevision 2025, welche das Luzerner Stimmvolk Ende September dieses Jahres guthiess, treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Steuerpaket bringt unter anderem höhere Kinderzulagen und die faktische Abschaffung der Eigenkapitalsteuer für Firmen.

Des Weiteren kommt es zu einer Änderung bei der Besteuerung der Autos. Per 1. Januar 2025 ist bei der Verkehrssteuer nicht mehr die Grösse des Hubraums massgebend, sondern das Gesamtgewicht des Autos und dessen Leistung.