Kantonsrat ZG Parlament sagt Ja zu einem Bonus für energieeffizientes Autofahren

stwe, sda

31.10.2024 - 14:23

Der Zuger Kantonsrat hat in seiner Session am Mittwoch darüber debattiert, ob grosse Elektroautos in den Genuss einer Steuerermässigung kommen sollen oder nicht. (Symbolbild)
Der Zuger Kantonsrat hat in seiner Session am Mittwoch darüber debattiert, ob grosse Elektroautos in den Genuss einer Steuerermässigung kommen sollen oder nicht. (Symbolbild)
Keystone

Lenkerinnen und Lenker von energieeffizienten Autos im Kanton Zug können künftig von einem Bonus profitieren. Noch in der ersten Lesung hatte das Kantonsparlament diese Forderung knapp abgelehnt.

Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte hiessen einen Antrag, der von der Mitte, FDP, GLP und SP auf die zweite Lesung hin eingereicht worden war, mit 39 zu 34 Stimmen gut.

Der Antrag forderte einen Bonus für Lenker von energieeffizienten Fahrzeugen und geringen Emissionswerten, und zwar für das Jahr der Erstinverkehrssetzung und für maximal drei Jahre. Die Regierung unterstützte den Antrag. «Es ist ein technologieneutrales und ausgewogenes Bonus-System», sagte die zuständige Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte).

Der Antrag könne unterstützend wirken, um den Fahrzeugpark schneller in Richtung von emissionsärmeren Modellen zu verschieben, sagte Peter Letter (FDP). Die Steuerermässigung werde gezielt auf energieeffiziente Fahrzeuge mit einer guten CO2-Bilanz gelenkt. «Er bevorzugt nicht pauschal Elektrofahrzeuge», so Letter.

Wie schon in der ersten Lesung sprachen sich die SVP, die Alternativen-Die Grünen (ALG) und die Staatswirtschaftskommission gegen einen Bonus aus. «Wir wollen keine Subventionierung», sagte Luzian Franzini, der Sprecher der ALG. Tom Magnusson, Präsident der Staatswirtschaftskommission, hielt fest, schon bei der ersten Lesung gute Gründe dagegen vorgebracht zu haben.

Keine Benachteiligung für Elektrofahrzeuge

In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes mit 47 zu 27 Stimmen gut. Damit ist für die Höhe der Verkehrssteuern von Personenwagen, Motor- und Kleinmotorräder das Gewicht des Fahrzeuges und dessen Leistung und nicht mehr der Hubraum massgebend. Damit sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge gegenüber Verbrennungsmotoren nicht mehr benachteiligt werden.

Die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes soll laut Bericht auf Anfang 2026 in Kraft treten.

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