Kantonale Abstimmung LU Luzerner Stimmberechtigte wollen raschen Ausbau der Windenergie

rl, sda

24.11.2024 - 14:05

Das Windkraftwerk Feldmoos im Luzerner Entlebuch produziert seit 20 Jahren Strom. (Archivaufnahme)
Das Windkraftwerk Feldmoos im Luzerner Entlebuch produziert seit 20 Jahren Strom. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Bau grosser Windkraftanlagen soll sich im Kanton Luzern nicht durch lange Bewilligungsverfahren verzögern. Die Stimmberechtigten haben sich deutlich für eine Beschneidung der Gemeindeautonomie und für ein kantonales Plangenehmigungsverfahren ausgesprochen.

Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 68,51 Prozent (84'043 zu 38'631 Stimmen) gutgeheissen, wie der Kanton Luzern am Sonntag mitteilte. Die Stimmbeteiligung betrug 44,51 Prozent.

Abgestimmt wurde, weil die SVP gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hat. Die Nutzung der Windenergie fand aber in allen sechs Abstimmungskreisen eine klare Mehrheit.

Am grössten war der Ja-Stimmenanteil im Wahlkreis Stadt Luzern mit 78,6 Prozent, am kleinsten im Entlebuch mit 59,2 Prozent. Dazwischen platzierte sich die Agglomeration Luzern (70,9 Prozent), Sursee (65,3 Prozent), Hochdorf (64,0 Prozent) und Willisau (61,1 Prozent).

Bestätigung der bisherigen Politik

Das Luzerner Stimmvolk habe erneut eine Energie- und Klimapolitik bestätigt, welche auf erneuerbare Energien und die lokale Stromproduktion setze, kommentierte das Pro-Komitee, dem unter anderem Mitte, FDP, SP, Grüne und GLP angehörten, das Ergebnis. Die Staatskanzlei sprach in einer Mitteilung von einem «wichtigen Schritt», um sich aus der Abhängigkeit vom Ausland zu lösen.

Das von den Stimmberechtigten bestätigte neue kantonale Plangenehmigungsverfahren gilt für grosse Anlagen mit einer Jahresproduktion von über 10 Gigawattstunden. Bei solchen Windkraftwerken wird somit eine kantonale Behörde neu die abschliessende Bewilligung erteilen.

Kein Beschluss der Gemeindeversammlung

Eine kommunale Bewilligung und ein Beschluss der Gemeindeversammlung ist nicht mehr nötig. Die Standortgemeinde werde aber nach wie vor angehört und könne Anträge stellen, versicherte der Regierungsrat. Die Einsprache und Beschwerdemöglichkeiten blieben bestehen.

Dank des kantonalen Verfahrens, wie es bereits auch im Strassen- oder Wasserbau existiert, sollen grosse Windkraftanlagen rascher geplant und realisiert werden können. Zwischen dem Projektierungsbeginn und der Realisierung könnten heute weit über 20 Jahre verstreichen, hatte der Regierungsrat den Systemwechsel begründet.

Ambitiöse Zielsetzung

Der Kanton Luzern hat sich im Rahmen seiner Energiestrategie das Ziel gesetzt, das Potential der Windenergie besser zu nutzen. Bis 2050 sollen 250 Gigawattstunden Strom von Windrädern produziert werden. Im Richtplan sind 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können.

Die SVP bekämpfte als einzige Partei die Neuerung. Mit der Kantonalisierung des Genehmigungsverfahrens würde die Gemeindeautonomie ausgehebelt und die direkte Demokratie beschnitten, argumentierte sie.

Die SVP lehnte auch eine zweite Neuerung der Gesetzesrevision ab. Es geht dabei um die Pflicht, bei Um- und Neubauten von Einstellhallen die Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen installieren zu müssen.

Nach dem Votum der Stimmberechtigten werden die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

rl, sda