Zentralschweiz Luzerner Finanzausgleich: Kommission schlägt Änderungen vor

liku, sda

11.11.2024 - 16:16

Der Luzerner Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember über die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetz befinden (Symbolbild).
Der Luzerner Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember über die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetz befinden (Symbolbild).
Keystone

Die Luzerner Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat dem Kantonsrat vorgeschlagen, den Finanzausgleich durch zwei Gesetzesanpassungen zu überarbeiten. Ziel ist es, die Akzeptanz der Nehmergemeinden zu erhöhen und den Infrastrukturlastenausgleich zu verbessern.

Keystone-SDA, liku, sda

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) des Kantons Luzern hat dem Kantonsrat zwei wesentliche Änderungen im Finanzausgleichsgesetz vorgeschlagen. Diese Anpassungen sollen im Rahmen einer Teilrevision umgesetzt werden, wobei die Kommission der Vorlage insgesamt weitgehend zustimmt.

Erhöhung der Mindestausstattung

Ein zentraler Vorschlag der Wak betrifft die Mindestausstattung der Nehmergemeinden. Die Kommission schlägt vor, diesen Anteil von bisher 76,4 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen. Diese Massnahme zielt darauf ab, eine breitere Akzeptanz der neuen Regelung unter den Gemeinden zu erreichen.

Anpassung des Infrastrukturlastenausgleichs

Ein weiterer Antrag der Kommission sieht eine Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs vor. Für das Jahr 2026 soll der Betrag nicht wie ursprünglich geplant um 8 Millionen Franken, sondern um 10,6 Millionen Franken angehoben werden. Die Wak argumentiert, dass dieser Ausgleich im Vergleich zu anderen finanziellen Unterstützungen zu gering bemessen ist.

Ausblick auf die Totalrevision

Im Hinblick auf die bevorstehende Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes hat die Wak ein Kommissionspostulat eingereicht. Damit soll der Prozess zur umfassenden Überarbeitung des Gesetzes zügig in Gang gesetzt werden. Die Kommission betont, dass die aktuelle Teilrevision lediglich eine Übergangslösung darstellt und die umfassende Totalrevision nicht ersetzen kann.

Der Finanzausgleich ist ein zentrales Instrument, um die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden auszugleichen. Die zweite Beratung im Luzerner Kantonsrat ist für Dezember geplant.