VolksschuleHöhere Einstiegslöhne und mehr Entlastung für Schwyzer Lehrkräfte
rl, sda
25.11.2024 - 09:15
Für Lehrerinnen und Lehrer soll es attraktiver werden, im Kanton Schwyz zu unterrichten. Der Regierungsrat hat einen Bündel von Massnahmen beschlossen, die jährlich bis zu 15 Millionen Franken kosten könnten.
25.11.2024, 09:15
25.11.2024, 10:00
SDA
Hintergrund ist der Fachkräftemangel, den auch die Volksschule im Kanton Schwyz spürt. Die in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge des Regierungsrats seien «auf breite Zustimmung» gestossen, teilte die Staatskanzlei mit.
Gewisse Massnahmen konnte der Regierungsrat in eigener Kompetenz auf Verordnungsebene regeln. Sie treten auf das Schuljahr 2025/26 in Kraft und werden maximal 11,6 Millionen Franken kosten. Die restlichen Massnahmen im Umfang von 3,3 Millionen Franken muss der Kantonsrat beschliessen. Sie sollen auf 2026 in Kraft treten. Die Kosten werden je hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen.
Nicht konkurrenzfähig
Nach Erkenntnis des Regierungsrats ist die Schwyzer Volksschule bei den Einstiegslöhnen im Vergleich mit den Nachbarkantonen nicht konkurrenzfähig. Der Lohn, der Abgängerinnen und Abgänger der Pädagogischen Hochschule im Kanton Schwyz erhalten, beläuft sich auf 78'500 Franken. Im Kanton Zürich ist der Lohn 19'300 Franken höher, in den Kantonen St. Gallen, Luzern und Zug einige tausend Franken.
Der Schwyzer Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat deswegen vor, den minimalen Lohn einer Primarlehrerin oder eines Primarlehrers auf 87'100 Franken anzuheben. Im Gegenzug sollen die Löhne mit zunehmender Berufserfahrung weniger stark steigen als bisher. Im 15. Dienstjahr würde der Lohne gleich hoch sein wie heute.
Früher neue Lehrkräfte suchen
Um frühzeitig auf dem Arbeitsmarkt Lehrerinnen und Lehrer suchen zu können, soll der Kündigungstermin vorverlegt werden. Von einer früheren Stellenausschreibung erhofft sich der Regierungsrat auch, dass einfacher Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gewonnen werden können.
Bereits auf Verordnungsstufe beschlossen hat der Regierungsrat, dass Klassenlehrerinnen und -lehrer für ihre Aufgabe um zwei Lektionen entlastet werden. Diese Regelung gilt für alle Stufen der Volksschule, auch für den Kindergarten.
Eine zweite Entlastungslektion erhalten bei einem Vollpensum auch die Fachleute der integrativen Förderung und Therapie. Bessergestellt werden zudem Primarlehrerinnen und -lehrer, die in der Sekundarschule unterrichten. Ferner erhalten die Schulen neu die Möglichkeit, Förderklassen zu führen.
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