Der Urner Landrat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, darunter die Verabschiedung von Gesetzen zur Sozialhilfe und Kinderbetreuung sowie die Genehmigung von Rechenschaftsberichten und Finanzanträgen.
In der jüngsten Sitzung des Urner Landrats wurden zahlreiche bedeutende Entscheidungen getroffen. Zwei neue parlamentarische Vorstösse wurden entgegengenommen, und die Revision des Sozialhilfegesetzes wurde in einer zweiten Lesung mit 50 zu 9 Stimmen verabschiedet. Dieses Gesetz wird nun der Volksabstimmung vorgelegt.
Auch das Kinderbetreuungsgesetz wurde mit 44 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen verabschiedet. Eine zweite Lesung wurde hier nicht für notwendig erachtet, und die Volksabstimmung ist für Mai 2025 geplant.
Der Landrat genehmigte zudem den Rechenschaftsbericht über die kantonale Verwaltung für die Jahre 2022 und 2023 einstimmig mit 59 zu 0 Stimmen. Ebenso wurde der Bericht über die Rechtspflege mit 58 zu 0 Stimmen angenommen.
Ein Nachtragskredit in Höhe von 26'000 Franken für Pflegeinstitutionen wurde ebenfalls einstimmig bewilligt. Dieser Betrag wird benötigt, um die gestiegene Anzahl der HF-Studierenden in Pflegeheimen im zweiten Semester 2024 zu unterstützen.
Lohndeckel für die UKB-Geschäftsleitung
Eine Motion von Andreas Gisler (Mitte) zur Begrenzung der Gehälter der Geschäftsleitung der Urner Kantonalbank wurde diskutiert. Der Landrat unterstützte den Vorschlag der Regierung, die Eigentümerstrategie anzupassen. Der Fixlohn der Geschäftsleitung darf nun 395'000 Franken nicht überschreiten, und die Erfolgsbeteiligung ist auf maximal 30 Prozent des Fixlohns begrenzt.
Berichte und Empfehlungen
Der Wirkungsbericht der Regierung über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2023 wurde zur Kenntnis genommen. Ebenso wurde ein Bericht der Interparlamentarischen Fachhochschulkommission der Hochschule Luzern – Fachhochschule Zentralschweiz zur Kenntnis genommen.
Eine Motion von Ragunath Ananthavettivelu (SP) zur Schliessung einer rechtlichen Lücke bei der gemeindlichen Initiative wurde mit 6 zu 53 Stimmen abgelehnt. Eine parlamentarische Empfehlung von Ruedi Wyrsch und Helen Furrer (Mitte) zum Generalabonnement der Auto AG Uri für Seniorinnen und Senioren wurde mit 58 zu einer Stimme überwiesen.
liku, sda