Grosser Rat BE Unterschriften-Hürden im Kanton Bern bleiben unverändert

dagr, sda

26.11.2024 - 11:15

Der bernische Grosse Rat debattierte über tiefere Hürden für kantonale Volksbegehren. (Symbolbild)
Der bernische Grosse Rat debattierte über tiefere Hürden für kantonale Volksbegehren. (Symbolbild)
Keystone

Der bernische Grosse Rat will die Mindestzahlen für Unterschriften zu Initiativen, Referenden und Volksvorschlägen nicht senken. Er hat am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt.

Wer im Kanton Bern eine Volksinitiative an die Urne bringen will, muss auch künftig innert eines halben Jahres 15'000 Unterschriften sammeln. Die Hürde für Referenden bleibt bei 10'000 Unterschriften.

Das Kantonsparlament lehnte ein Postulat von Nils Fiechter (SVP) mit 86 Ja- zu 50 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen ab. Einzig die SVP sowie die Mehrheit der EDU und der Grünen/AL standen hinter dem Vorstoss.

Im Vergleich zu anderen grossen deutschsprachigen Kantonen seien die benötigten Unterschriftenzahlen äusserst hoch angesetzt, so Fiechter. Er argumentierte in seinem Vorstoss, dass für Volksinitiativen beispielsweise im Kanton Zürich nur 6000 gültige Unterschriften in der gleichen Sammelzeit nötig sind.

«Das Wesen der Demokratie besteht darin, dass alle Opposition ausüben können», sagte sein Parteikollege Mathias Müller. Dafür seien die Hürden derzeit zu gross. Christa Ammann (AL) plädierte ebenfalls für einen erleichterten Zugang zu den demokratischen Instrumenten, wobei es aus ihrer Fraktion einige Enthaltungen gab.

«Man kann nicht alles ans Volk delegieren»

Die Mehrheit der SP-Fraktion wiederum befand die bestehenden Hürden als angebracht. Es sei nicht zielführend, das Volk über Partikularinteressen abstimmen zu lassen, sagte Grossrätin Ursula Marti (SP). EVP-Fraktionssprecher Philippe Messerli befürchtete zudem, dass eine Senkung der Unterschriftenschwelle zu viele undurchdachte Abstimmungsvorlagen zur Folge hätte.

Die Mitte und die FDP stellten sich ebenfalls geschlossen gegen die Motion. Pauline Pauli (FDP) gab zu bedenken, dass eine Flut an Volksabstimmungen das politische Desinteresse der Bevölkerung verstärken würde. «Man kann nicht alles an das Volk delegieren», sagte sie.

Anliegen schon in Vergangenheit abgelehnt

Bereits die Kantonsregierung sah keinen Handlungsbedarf und empfahl das Postulat zur Ablehnung. Die politische Mitwirkung der Bevölkerung sei gewährleistet, hielt sie fest. Die Zahl der Volksbegehren von 1,8 pro Jahr blieb in den letzten 30 Jahren stabil.

Zuletzt hatte der Kanton Bern die Unterschriftenschwelle im Jahr 1995 angepasst. Seither stieg die Zahl der Stimmberechtigten um gut zehn Prozent an. Zweimal wurde eine entsprechendes Begehren nach einer Senkung im Kantonsparlament bereits abgelehnt.

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