ArmutStatthalterin heisst Beschwerde gegen Berner Überbrückungshilfe gut
zc, sda
10.9.2024 - 11:43
Im Streit mit der Stadt Bern um Überbrückungshilfen für Armutsbetroffene hat die SVP einen Teilerfolg erzielt. Ihre Beschwerde gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe ist von Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) gutgeheissen worden.
Keystone-SDA, zc, sda
10.09.2024, 11:43
10.09.2024, 16:07
SDA
Die Stadt hatte 2023 ein Pilotprojekt gestartet. Es ermöglicht die niederschwellige finanzielle Unterstützung für Armutsbetroffene, die keine Sozialhilfe beziehen. Menschen in akuten Notlagen sollten einmalig bis zu 3000 Franken erhalten, Paare höchstens 5000 Franken.
Die Regierungsstatthalterin würdigt die Überbrückungshilfe als Sozialhilfe, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie kam zum Schluss, dass die Ausrichtung widerrechtlich sei. Denn es liege ein Verstoss gegen das Ausländerrecht vor.
Die Stadt Bern hatte das Pilotprojekt Anfang 2023 lanciert und einen einjährigen Leistungsvertrag mit der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde abgeschlossen. Der Vertrag wurde Ende 2023 um ein Jahr verlängert.
Von der Überbrückungshilfe profitieren sollen Personen in prekären Lebenslagen, darunter auch Armutsbetroffene mit gültigem Aufenthaltsstaus B, C, F oder L sowie sogenannte Sans-Papiers. Diese beziehen oft keine Sozialhilfe aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen.
Erfolg für die SVP
Beschwerde gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe reichten Anfang 2024 der SVP-Stadtrat Janosch Weyermann und der SVP-Grossrat Thomas Fuchs ein. Sie sahen unter anderem einen Verstoss gegen die ausländerrechtliche Meldepflicht von Sozialhilfe.
Die Meldepflicht soll sicherstellen, dass die Migrationsbehörden frühzeitig über bedeutsame Informationen verfügen, welche für die Beurteilung von ausländerrechtlichen Verfahren von Belang sein könnten. Denn je nach Ausländerstatus kann ein Bezug von Sozialhilfe dazu führen, dass das Aufenthaltsrecht nicht verlängert oder sogar widerrufen wird.
Die Statthalterin gab den Beschwerdeführern recht. Das Angebot der Überbrückungshilfe laufe den bundesrechtlich gewünschten ausländerrechtlichen Mechanismen zuwider.
Leistungsvertrag 2023 «nicht nichtig»
Kirchen hiess die Beschwerde gut, insofern sie die Verlängerung der Überbrückungshilfe ab Januar 2024 betrifft. Der Leistungsvertrag 2023 sei aber «nicht nichtig».
Die Rechtssicherheit gehe vor, eine Rückabwicklung wäre praktisch nicht durchführbar. Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bern und die römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde bewusst einen rechtswidrigen Erfolg herbeiführen wollten.
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