Der Energiekonzern BKW und die Gemeinde Tramelan haben rechtliche Schritte eingeleitet, um den Bau des Windparks «Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier» nicht weiter zu verzögern. Drei Landbesitzer verweigern bislang die Weg- und Durchleitungsrechte.
Trotz langer Verhandlungen sei es bisher zu keiner Einigung gekommen, teilte die BKW am Montag mit. Deshalb würden nun je ein Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Rechte eingeleitet. Zeitgleich werde das Plangenehmigungsverfahren des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) zur elektrischen Erschliessung des Windparks gestartet.
Damit soll erreicht werden, dass sich der Bau des Windparks trotz einer seit einem Jahr vorliegenden gültigen Baubewilligung nicht weiter verzögert. Um Leitungen zur Erschliessung der Windturbinen in den Boden verlegen zu können, benötigt die BKW Dienstbarkeitsverträge mit den Grundstückseigentümern.
Gleiches gilt für Strassen im Gebiet der geplanten Turbinen: Diese müssen für den Bau verstärkt und leicht verbreitert werden. Laut BKW erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer für die Weg- und Durchleitungsrechte eine marktübliche Entschädigung.
Beim Verfahren zur Gewährung der Rechte und zur Genehmigung der elektrischen Erschliessung handle es sich um die reine Gewährung von Nutzungsrechten, hiess es weiter. Die Bodenflächen verblieben im Besitz der heutigen Grundstückseigentümer. Die BKW strebe auch während den Verfahren eine einvernehmliche Lösung an.
Der geplante Windpark im Berner Jura besteht aus sechs Turbinen, die bis zu 26 Gigawattstunden erneuerbaren Strom pro Jahr erzeugen sollen.
SDA