Fehler und Verstösse UBS muss noch lange für CS-Altlasten geradestehen

SDA/uri

25.7.2023 - 15:01

CS-CEO Ulrich Körner (rechts) verlässt nach der Jahreshauptversammlung der Bank am 4. April 2023 in Zürichneben Bankmitarbeitenden die Bühne: Die UBS muss nach Übernahme der Bank einen Berg von Problemen abtragen.
CS-CEO Ulrich Körner (rechts) verlässt nach der Jahreshauptversammlung der Bank am 4. April 2023 in Zürichneben Bankmitarbeitenden die Bühne: Die UBS muss nach Übernahme der Bank einen Berg von Problemen abtragen.
Archivbild: Keystone

Die Grossbank UBS muss für alles aufkommen, was die Credit Suisse in der Vergangenheit verbockt hat. Die jüngste Klatsche durch die Finanzmarktaufsicht im Archegos-Fall zeigt, dass noch viel im Argen liegt.

Keystone-SDA, SDA/uri

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  • Mit der Übernahme der CS hat die UBS eine Menge Probleme geerbt, die sie abstellen muss. 
  • Zuletzt hat die Schweizerischen Finanzmarktaufsicht erneut deutliche Kritik am Geschäftsgebahren der CS geäussert.  
  • Unter anderem hat die UBS es noch mit den CS-Rechtsfällen um den Greensill-Fonds, eine Klage der Republik Mosambik oder der Berufung gegen Klagen des Ex-Premiers von Georgien zu tun.

Die UBS hat sich jetzt für die übernommene CS mit Behörden in den USA, Grossbritannien sowie auch in der Schweiz wegen des Archegos-Falls geeinigt, wie am Vorabend bekannt wurde. Die Grossbank zahlt zur Strafe für die Verfehlungen insgesamt 388 Millionen US-Dollar an die US-Notenbank und an die britische Aufsichtsbehörde. Gleichzeitig hat die Finma das Verfahren gegen die CS abgeschlossen.

Das Urteil der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht fällt vernichtend aus: Die Credit Suisse habe im Kontext der Geschäftsbeziehung mit dem US-Family-Office «schwer und systematisch» gegen Finanzmarktrecht verstossen. Die Finma stellte «gravierende» Mängel fest: «Der Bank war es insbesondere nicht möglich, die mit Archegos verbundenen erheblichen Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen», hiess es.

Weitere heftige Rüge

Im Frühjahr 2021 hatten mehrere Investmentbanken grosse Verluste wegen des kollabierten US-Hedgefonds verzeichnet. Den deutlich grössten Verlust erlitt allerdings die CS mit über fünf Milliarden Dollar. Und es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass die Finma harsche Kritik an der CS übt. Wiederholt wurde die frühere Grossbank etwa auch wegen der Nicht-Verhinderung von Geldwäscherei heftig gerügt.

Es liegt nun an der UBS aufzuräumen: Nach Abschluss des jüngsten Verfahren verlangt die Finma nun von der neuen Besitzerin verschiedene Massnahmen mit Blick auf das Risikomanagement. Auch soll künftig der Bonus eines Mitarbeiters an den Risikoappetit respektive die in Kauf genommenen Risiken geknüpft werden. Die Finma hat zudem eine Untersuchung gegen eine ehemalige CS-Führungsperson eröffnet.

Die UBS reagierte und schrieb: Die eigenen Risikomanagement-Grundsätze werde man nun auch in der gesamten kombinierten Organisation verankern. Mit der Umsetzung im Risikomanagement der CS habe man bereits begonnen. Per 12. Juni hatte die UBS die CS offiziell übernommen.

Lange Liste offener Fälle

Der Archegos-Fall wird die CS respektive nun die Muttergesellschaft UBS noch sehr lange beschäftigten. Auch wenn mit der Einigung mit den drei Behörden nun ein wichtiger Teil abgeschlossen ist. Weitere Behörden befassen sich aber auch noch mit dem Fall und hatten bereits Anfragen an die CS gestellt.

Und die jetzt vereinbarte Busse könnte ein Vorgeschmack darauf seien, was noch auf die UBS zukommt. Die Bank hat mit der Übernahme zahlreiche weitere offene Rechtsfälle der Credit Suisse geerbt: unter anderem Klagen im Zusammenhang mit den Greensill-Fonds (dem zweiten grossen Skandal aus dem Jahr 2021), eine Klage der Republik Mosambik zu den sogenannten «Thunfisch-Anleihen» oder die Berufung gegen die Klagen des ehemaligen georgischen Premierministers Bidsina Iwanischwili. Beim letzteren Fall geht es um eine mögliche Zahlung von mehr als 500 Millionen Dollar.

Aber auch die UBS hat ihre hausgemachten Baustellen in Sachen Rechtsfälle. Ein grosser Fall ist der Steuerstreit in Frankreich: Die UBS wurde im Dezember 2021 in zweiter Instanz wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldiggesprochen. Das französische Berufungsgericht verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro.

Proaktive Bereinigung wird begrüsst

Am 27. September soll es laut Medienberichten mit dem Prozess weitergehen. Das französische Kassationsgerichtshof werde dann die Berufung der Schweizer Bank gegen ihre Verurteilung prüfen. Zurückgestellt sind für diesen Fall lediglich rund 1,1 Milliarden Euro.

Unter Experten werden die jüngsten Archegos-Einigungen und der Abschluss der Finma-Untersuchung begrüsst. So sagt etwa ZKB-Analyst Michael Klien: «Wir beurteilen die proaktive Bereinigung der Altlasten der Credit Suisse als positiv, da sie potenzielle Unsicherheiten beseitigt und es der neuen UBS auch ermöglicht sich auf die erfolgreiche Integration und den normalen Geschäftsbetrieb zu konzentrieren.»