Betrug mit Wasser Nestlé Waters zahlt in Frankreich knapp 2 Millionen Franken Busse

jb

10.9.2024 - 19:44

Nestlé Waters muss in Frankreich eine Busse von 2 Millionen Euro zahlen. Vorgeworfen wurden der Mineralwassertochter von Nestlé illegale Wasserbohrungen und Täuschung. 
Nestlé Waters muss in Frankreich eine Busse von 2 Millionen Euro zahlen. Vorgeworfen wurden der Mineralwassertochter von Nestlé illegale Wasserbohrungen und Täuschung. 
Archivbild: sda

Nestlé Waters muss in Frankreich eine Busse von 2 Millionen Euro (rund 1,8 Millionen Franken) zahlen. Das Unternehmen hat eine sogenannte gerichtliche Vereinbarung im öffentlichen Interesse (Convention Judiciaire d'Intérêt Public CJIP) mit der Staatsanwaltschaft der Stadt Epinal abgeschlossen, die zwei Voruntersuchungen durchgeführt hat.

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  • Die Mineralwassersparte des Nestlé-Konzerns zahlt in Frankreich eine Strafe in Höhe von zwei Millionen Euro wegen Betrugs- und Umweltvorwürfen.
  • Die Staatsanwaltschaft der Stadt Epinal in den ostfranzösischen Vogesen gab am Dienstag eine entsprechende gerichtliche Vereinbarung mit Nestlé Waters bekannt.
  • Dem Unternehmen wird illegale Wassernutzung und Täuschung vorgeworfen.

Bei der einen Voruntersuchung ging es um den Vorwurf der illegalen Wassernutzung, wie die Staatsanwaltschaft Epinal am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gab. Bei der anderen Voruntersuchung ging es um Täuschung: Denn die Mineralwassertochter von Nestlé hatte das Wasser mit ultraviolettem Licht und Aktivkohlefiltern behandelt, was bei Mineralwasser verboten ist.

Nestlé Waters habe sich zudem verpflichtet, die ökologischen Auswirkungen durch einen ambitionierten Plan zur Renaturierung und Wiederherstellung der ökologischen Gleichgewichts zu beheben, erklärte Staatsanwalt Frédéric Nahon. Die Mineralwassertochter von Nestlé wird ausserdem mehreren Naturschutzorganisationen eine Entschädigung von 516'800 Euro (477'200 Franken) bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Epinal hielt nun fest, dass Nestlé Waters diese Verstösse beendet und mit den Justiz- und Verwaltungsbehörden «uneingeschränkt kooperiert» habe. Zudem habe es keine Auswirkungen für die öffentliche Gesundheit gegeben. Aus diesem Grunde habe man eine gerichtliche Vereinbarung im öffentlichen Interesse vorgeschlagen, erklärte der Staatsanwalt.

jb