ÖlGericht hebt Urteil auf: Shell nicht zur CO2-Reduktion verpflichtet
mk
12.11.2024 - 09:18
Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass Shell seinen CO2-Ausstoss nicht drastisch reduzieren muss, was als Erfolg für den Energiekonzern gewertet wird.
Keystone-SDA, mk
12.11.2024, 09:18
SDA
Der britische Energieriese Shell hat einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt. Ein Zivilgericht in Den Haag hat am Dienstag ein früheres Urteil aufgehoben, das den Konzern zur drastischen Senkung seines CO2-Ausstosses verpflichtete. Die Klage von Umweltschützern wurde abgewiesen, was als Sieg für Shell gilt.
Im Jahr 2021 hatten die Richter in erster Instanz entschieden, dass Shell seinen CO2-Ausstoss um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 reduzieren müsse. Diese Verpflichtung umfasste auch die indirekten Emissionen von Zulieferern und Kunden. Shell, das damals noch einen Sitz in Den Haag hatte, legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
Die Richter erklärten nun, dass Shell zwar eine Verantwortung im internationalen Klimaschutz trage, jedoch kein spezifischer Prozentsatz für die Reduzierung des CO2-Ausstosses auferlegt werden könne. Eine Reduzierung der Erdgasproduktion könnte global zu einer verstärkten Kohlenutzung führen, was dem Klima noch mehr schaden würde.
Shell hat bereits angekündigt, bis 2030 eine Reduzierung seiner Emissionen um 50 Prozent anzustreben. Das Gericht sah darin einen positiven Ansatz und entschied, dass keine weiteren Verpflichtungen notwendig seien.
Die Umweltorganisation Milieudefensie, die als Hauptkläger auftrat, plant, in Revision zu gehen. Sie betrachtet Shell als einen der grössten Klimaverschmutzer weltweit. Das aktuelle Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere ähnliche Verfahren haben, die sich mit der Verantwortung von Unternehmen im Klimaschutz befassen.
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