Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bewegt sich vorerst nichts. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verharrt auf dem aktuellen Niveau.
02.09.2024, 07:59
02.09.2024, 08:27
SDA
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Damit ist die Phase der Erhöhungen bei den bestehenden Mietverhältnissen definitiv vorbei.
Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert und verharrt seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen – teilweise um mehr als 10 Prozent.
Durchschnittswert unverändert
Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1,67 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1,72%) gesunken.
Der Referenzzinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Damit erscheint nun statt einer weiteren Erhöhung eine Absenkung bald wieder möglich. Diese würde bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,625 Prozent erfolgen.
Experten rechnen mit Stabilität
Experten hatten im Vorfeld nicht mit einer Veränderung des Referenzzinssatzes gerechnet. Denn bei den Hypothekarzinsen, auf deren Basis der Referenzzinssatz berechnet wird, hatte es zuletzt eine Entspannung gegeben. Hintergrund waren sinkende Inflationsraten und zwei Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank.
Experten der Grossbank UBS kamen deshalb kürzlich in einer Studie zum Schluss, dass auch bei den nächsten Lagebeurteilungen nicht mit einer Veränderung des Referenzzinssatzes zu rechnen sei. Letztlich hängt dies aber auch von der weiteren Entwicklung der Geldpolitik ab.
Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.
Umgekehrt besteht bei einer Senkung des Referenzzinssatzes auch ein Anspruch auf Mietzinssenkung – immer abhängig davon, auf welchem Zinssatz der aktuelle Mietzins tatsächlich basiert. Mieterinnen und Mieter können eine Mietzinssenkung auch schriftlich verlangen, wenn der Vermieter dies nicht von sich aus tut.
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 2. Dezember veröffentlicht.
Massiver Abbau: Streicht VW bis zu 30.000 Stellen?
Hamburg/Wolfsburg, 19.09.24: Volkswagen steckt in einer tiefen Krise und will mittelfristig kräftig sparen. Laut einem Bricht des Manager-Magazins könnte es bis zu 30.000 Stellen in Deutschland treffen.
Ein Konzernsprecher wollte die Informationen nicht kommentieren.
VW hat in der Kernmarke VW Pkw mit hohen Kosten zu kämpfen. Der Autobauer hat die seit Jahrzehnten geltende Beschäftigungssicherung mit den Gewerkschaften in Deutschland aufgekündigt.
Werksschliessungen und betriebsbedingte Entlassungen stehen zur Debatte. Am 25. September starten die Verhandlungen mit der IG Metall.
23.09.2024
Mit Kamera-Auslöser: Neue iPhones vorgestellt
Cupertino, 09.09.24: So sieht es aus, das neue iPhone 16.
Neu ist vor allem dieser Knopf, den man bisher eher von Fotoapparaten kennt: einen Auslöser für die Kamera.
Das neue Bedienelement soll zum einen die Aufnahme von Fotos und Videos erleichtern – und zugleich den Nutzern einen schnelleren Weg bieten, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz mehr über ihre Umgebung zu erfahren.
Im Inneren gibt es neue Chips und mehr Arbeitsspeicher. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass neue Funktionen mit Künstlicher Intelligenz auf den Geräten flüssig laufen.
Der Startpreis des Standard-Modells des iPhone 16 bleibt unverändert bei 949 Euro.
09.09.2024
VW-Sparkurs: Werksschliessungen und Entlassungen möglich
Wolfsburg, 02.09.2024: Volkswagen schliesst im Rahmen des Sparprogramms bei der Kernmarke VW Werkschliessungen und betriebsbedingte Kündigungen nicht länger aus.
Wie das Unternehmen nach einer Führungskräftetagung mitteilt, kündigt es zudem die bisher geltende Beschäftigungssicherung auf, die betriebsbedingte Kündigungen bis 2029 ausschloss.
Aus Sicht des Vorstands müssen die Marken innerhalb der Volkswagen AG umfassend restrukturiert werden, heisst es.
Auch Werkschliessungen von fahrzeugproduzierenden und Komponenten-Standorten könnten in der aktuellen Situation ohne ein schnelles Gegensteuern nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zudem reiche der bisher geplante Stellenabbau durch Altersteilzeit und Abfindungen nicht mehr aus, um die angepeilten Einsparziele zu erreichen.
02.09.2024
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