Verkehr Genfer Baudirektor äussert Unmut über Verzögerung bei Lärmblitzern

sda

15.11.2024 - 06:02

Der Genfer Regierungsrat Antonio Hodgers plädiert für die Einführung von Lärmblitzern. (Archivbild)
Der Genfer Regierungsrat Antonio Hodgers plädiert für die Einführung von Lärmblitzern. (Archivbild)
Keystone

Antonio Hodgers, der Genfer Baudirektor, zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats, die Einführung von Lärmblitzern zu verzögern, und sieht darin politische Motive.

Antonio Hodgers, der Baudirektor von Genf, hat seine Enttäuschung über die Verzögerung bei der Einführung von Lärmblitzern zum Ausdruck gebracht. In einem Interview kritisierte er, dass eine kleine Gruppe von Verkehrsteilnehmern durch übermässigen Lärm viele Menschen belaste. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt sei vielversprechend gewesen, und die Vorbereitungen seien weit fortgeschritten. Hodgers vermutet, dass die Entscheidung des Bundesrats, die Einführung zu bremsen, politisch motiviert sei und sieht darin einen «Angriff auf den Föderalismus», da den Kantonen wichtige Mittel vorenthalten würden.

Hodgers betonte, dass andere Länder wie Frankreich bereits erfolgreich Lärmblitzer einsetzen. Er kündigte an, beim Bund zu intervenieren und das Gespräch mit Umweltminister Rösti zu suchen, da der «Leidensdruck zu gross» sei. Derzeit wird der erste Einsatz eines Lärmblitzers in der Deutschschweiz, in Röschenz BL, vom Bund ausgewertet.

Bundesrat prüft weitere Schritte

Mitte Oktober hatte der Bundesrat bekanntgegeben, dass das Pilotprojekt in Genf erfolgreich verlaufen sei und die Lärmblitzer laute Fahrzeuge effektiv identifizieren könnten. Dennoch seien die rechtlichen Grundlagen für eine flächendeckende Einführung mit Herausforderungen verbunden. Diese umfassen unterschiedliche gesetzliche Lärmgrenzwerte je nach Fahrzeugalter und -kategorie sowie das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug, die notwendig wäre, um Grenzwertüberschreitungen zu erkennen.

Der Bundesrat plant, die Machbarkeit der Lärmblitzer weiter zu prüfen, bevor er über die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen entscheidet. Erst nach dieser Prüfung soll ein möglicher Auftrag zur Gesetzesanpassung erteilt werden.

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