Gericht in New York eingeschaltetCS-Investoren reichen Sammelklage gegen Dougan und Thiam ein
SDA/tpfi
21.6.2023 - 19:18
Investoren in die wertlos gewordenen AT1-Bonds der Credit Suisse (CS) haben in den USA eine Sammelklage gegen die früheren CS-CEO Brady Dougan und Tidjane Thiam sowie gegen weitere frühere Führungskräfte der CS-Investmentbank eingereicht. Die Klage sei am Dienstag an einem Gericht in New York eingereicht worden, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Mittwoch.
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21.06.2023, 19:18
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CS-Investoren wollen gerichtlich gegen die früheren CS-CEO Brady Dougan und Tidjane Thiam.
Die Klage sei am Dienstag an einem Gericht in New York eingereicht worden.
Die Investoren argumentierten in der Klage darin, dass die Führungskräfte übermässig riskante Geschäfte eingegangen seien, um hohe kurzfristige Renditen und Boni zu erreichen.
Die Investoren argumentierten in der Klage darin, dass die Führungskräfte übermässig riskante Geschäfte eingegangen seien, um hohe kurzfristige Renditen und Boni zu erreichen. Zudem hätten sie zu unethischen und illegalen Praktiken gegriffen, um umsatzstarke Kunden zu gewinnen und zu halten, heisst es weiter. Die Anwaltskanzlei bezieht sich in ihrer Argumentation auf einen von der CS selbst in Auftrag gegebenen Bericht.
Zwar habe die CS als konservative Schweizer Bank begonnen, die meisten Verantwortlichen für ihren Untergang seien aber keine Schweizer Banker, sondern «New Yorker Investmentbanker mit spitzen Ellbogen» gewesen, so die Anklageschrift. Neben den beiden früheren CEOs werden in der Klage auch drei ehemalige Manager der Investment Bank genannt. Auch Dougans Nachfolger, der französisch-ivorische Tidjane Thiam, habe den Einfluss des US-fokussierten Investment Bank nicht zurückdrängen können.
Mit der Notübernahme der CS durch die UBS vom 19. März waren die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Gegen die entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma haben zahlreiche Investoren Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht.