Zürcher GerichtStudent zu 5,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
paja, sda
20.7.2022 - 16:56
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen Studenten zu 5,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 24-Jährige hatte, mit einem «White Lives Matter»-Leibchen bekleidet, die Konfrontation mit FCZ-Fans gesucht und einen 18-Jährigen beinahe getötet.
20.07.2022, 16:56
SDA
An der Verhandlung hatte der junge Schweizer seinen Anwalt auf Notwehr plädieren lassen. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Student von hinten auf den Kontrahenten losging, als der Streit schon beendet war. Dabei habe er durch Stiche gegen den Oberkörper den Tod des jungen Mannes zumindest in Kauf genommen, sagte der Richter.
Bei der Konfrontation vom Juni 2020 nahe des Einkaufszentrums Sihlcity kam es zu einem Handgemenge, nachdem die FCZ-Fans das T-Shirt des Beschuldigten gesehen hatten.
Das T-Shirt mit dem Aufdruck «White Lives Matter», der in Neonazikreisen beliebt ist, provozierte die FCZ-Fans. Laut Anklageschrift habe sich der 24-Jährige bewusst zum Sihlcity begeben, weil er dort linke und dunkelhäutige FCZ-Fans vermutete.
Kurz zuvor Rüstmesser gekauft
Kurz vor dem Streit hatte der Student ein Rüstmesser gekauft, das danach zur Tatwaffe wurde. Fünfmal stach er schliesslich auf den Wortführer der Gruppe ein. Dabei wurde der 18-Jährige lebensgefährlich verletzt. An der Verhandlung im Juni wollte der 24-Jährige keine Aussagen machen.
Der Beschuldigte wurde auch noch wegen zahlreicher weiterer Delikte verurteilt. Unter anderem hatte er zusammen mit seinem Bruder in einem Park Jungbäume schwer beschädigt und im Internet Hassnachrichten gegen Ausländer und Linke verfasst.
Begabt und intelligent
Freigesprochen wurde der 24-Jährige vom Vorwurf des Raufhandels. Als solcher gilt eine tätliche Auseinandersetzung von mindestens drei Personen. Die Richter sahen aber bloss zwei Personen beteiligt. Drei weitere FCZ-Fans wurden entsprechend ebenfalls freigesprochen.
Einer der Richter gab dem Studenten schliesslich noch auf den Weg, den Rest der Zeit im Gefängnis – er sitzt schon seit über 750 Tagen – zu nutzen. «Häftlinge wie Sie gibt es nicht häufig», sagte der Richter. Der Student sei begabt und intelligent. Er solle sich doch um einen Uni-Abschluss bemühen, eine Resozialisierung sei möglich.
«Heftige Gemütsbewegung»
Das Urteil liegt deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten 8,5 Jahren. In seiner Begründung hielt der vorsitzende Richter fest, dass die Messerattacke in einer Situation passierte, als der 24-Jährige Angst gehabt habe. Die heftige Gemütsbewegung wegen des Streits wirkte sich strafmildernd aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Obergericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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