153 km/h in 80er-ZoneMann rast mit Tochter (7) an Bord – jetzt muss er vor Gericht
Sven Ziegler
3.12.2024
Ein Mann, der mit 153 km/h in einer 80er-Zone rast, muss vor Gericht. Dank einer neuen Gesetzesrevision entgeht er einer Freiheitsstrafe – trotz der Tatsache, dass seine siebenjährige Tochter mit im Auto sitzt.
Sven Ziegler
03.12.2024, 19:39
Sven Ziegler
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Ein Mann fährt mit 153 km/h auf der Staffelegg und wird geblitzt.
Eine Gesetzesrevision erspart dem Ersttäter eine Freiheitsstrafe.
Er erhält statt Gefängnis eine bedingte Geldstrafe.
Ein Mann in den Vierzigern wurde wegen einer Raserfahrt im Aargau verurteilt, bei der er mit seiner siebenjährigen Tochter im Auto 153 km/h in einer 80er-Zone fuhr. Obwohl dies als «qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln» gilt, wurde der Mann dank einer Gesetzesänderung nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich im Mai 2022 auf der Staffelegg, als der Mann in seinem 340 PS starken BMW ein anderes Fahrzeug überholte. «Es fühlte sich stabil an, und ich habe mir um die Sicherheit meiner Tochter keine Gedanken gemacht,» sagte der Fahrer vor Gericht.
Laut seiner Aussage habe seine Tochter das Beschleunigen sogar genossen: «Es fühlte sich für sie an wie eine Achterbahn.» Die Polizei führte jedoch eine Geschwindigkeitskontrolle durch, und der Mann wurde – abzüglich 5 km/h Toleranz – mit 68 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt.
Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Verhalten als besonders skrupellos, da der Mann seine Tochter mit an Bord hatte. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Geldbusse von 3000 Franken.
Der Beschuldigte hatte zuvor bereits drei Verkehrsdelikte begangen, darunter zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen und einen kleinen Unfall. Der Verteidiger des Mannes argumentierte mit der im Oktober 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, die Ersttätern wie seinem Mandanten mildernde Umstände einräumt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation und verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken – insgesamt 34'200 Franken – sowie einer Busse von 3000 Franken. Die Richterin erklärte, dass das Gericht dem Beschuldigten die Gesetzesrevision zugutekommen lasse, da er nicht vorbestraft sei.
Sie betonte jedoch: «Nun darf nichts mehr passieren.»
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