Tierquälerei Springreiter Paul Estermann steht erneut vor Gericht 

Von Julia Käser, Luzern

15.12.2020

Im November 2019 wurde Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. 
Im November 2019 wurde Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. 
Bild: Keystone

Paul Estermann muss sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht Luzern verantworten. Der Springreiter war zuvor vom Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei verurteilt worden, hat aber Berufung eingelegt. 

Seine Stute «Castlefield Eclipse» soll er mit der Dressurpeitsche blutig geprügelt haben. Auch seinen Hengst «Lord Pepsi» soll er mehrmals unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben: Der Springreiter Paul Estermann steht am Dienstag erneut wegen vorsätzlicher Tierquälerei vor Gericht. 

Nachdem der Beschuldigte vom Bezirksgericht Willisau im vergangenen November wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt wurde, gab Estermann bekannt, das Urteil nicht zu akzeptieren. Nun steht der Berufungsprozess am Kantonsgericht Luzern an – «blue News» verfolgt den Prozess vor Ort. 

Bereits vor dem Bezirksgericht Willisau hatte der 57-jährige Estermann angegeben, seine Pferde für bessere Resultate in den Trainings nicht zu schlagen. Den Einzelrichter konnte er aber nicht überzeugen. Dieser sah die angeklagten Sachverhalte durch Fotos, einen Tierarztbericht und Zeugenaussagen als bewiesen an. 

Estermann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken verurteilt – bei einer Probezeit von zwei Jahren. 

Die Würde des Tieres verletzt

Durch die Peitschenhiebe werde die Würde der Tiere verletzt, so die Begründung im vom Bezirksgericht veröffentlichten Urteil. Der Beschuldigte habe das beim Trainieren zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Der Tatbestand der Tierquälerei sei damit erfüllt. Dass der Richter eine gewisse Vorverurteilung durch die Medien feststellte, liess das Strafmass um zehn Prozent niedriger ausfallen.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall ein Ex-Angestellter des Springreiters. Dieser hatte den 57-Jährigen angezeigt und Fotos von verletzten Pferden an «Blick» geschickt. Die Verteidigung von Estermann zweifelte vor Gericht an der Beweiskraft der Bilder – und stellt auch den ehemaligen Pferdepfleger als nicht glaubwürdig dar. 

Ende 2019 wurde bekannt, dass Estermann freiwillig aus dem Schweizer Elitekader ausscheide. Weil der Springreiter Berufung eingelegt hat, ist das Urteil vom Bezirksgericht Willisau noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. 

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