Guanziroli am GerichtSozialhilfebetrug – so prellte ein Ehepaar die Behörden
Von Silvana Guanziroli
23.7.2019
Sie fuhren einen Audi Q5, gingen einer Arbeit nach und liessen sich SUVA-Taggelder auszahlen. Das alles verschwieg das türkische Ehepaar der Gemeinde – und bezog Sozialhilfe. Dafür steht es jetzt vor Gericht.
Das Ehepaar liess sich seit November 2017 von der Sozialbehörde in Embrach ZH unterstützen. Der Transporteur und die Hausfrau gaben an, sie verfügten über keine ausreichenden Erwerbseinnahmen und seien deshalb auf diese Unterstützung angewiesen.
Das stimmt nicht, ist die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland überzeugt. Sie hat den 34-jährigen Mann und seine 37-jährige Gattin wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen und wegen Pfändungsbetrugs angeklagt. Die Behörde meint, das Paar habe sich durch unwahre und unvollständige Angaben Leistungen in Höhe von 20'489.65 Franken erschlichen. Am Mittwoch müssen sich die türkischen Staatsbürger in der Sache vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten.
In der Anklageschrift, die «Bluewin» vorliegt, zeigt die Staatsanwaltschaft auf, wie das Paar die Behörden geprellt haben soll. So sei die Gattin bis mindestens März 2018 immer noch einer Arbeit nachgegangen. Als Beweismittel dient das Bankkonto der Frau. Hier gingen regelmässig höhere Geldbeträge ein. Darüber hinaus habe sie dem Sozialamt einen Hundebiss verschwiegen, wofür sie von der SUVA Taggelder bezog. Gelder, die sie eigentlich hätte melden müssen.
Die grösste nicht angegebene Summe allerdings stammt von einem Audi Q5. Zunächst fuhr das Ehepaar den Wagen als Leasingauto. Ende 2017 lösten sie ihn aus, woraufhin er in ihren Besitz überging. Als der Audi bei einem Unfall im Mai 2018 Totalschaden erlitt, sackte das Paar rund 57'000 Franken ein. Gab es in diesem Fall eine Meldung ans Sozialamt? Fehlanzeige.
Gläubiger geschädigt
Doch das Paar habe nicht nur das Sozialamt geprellt, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Auch Gläubiger sollen wegen der falschen Einkommensangaben zu kurz gekommen sein. Das Paar schuldet 15 Personen und Organisationen insgesamt 41'920.05 Franken. «Der Beschuldigte deklarierte seine und die Einkommen und Einkünfte seiner Frau bewusst falsch und nahm damit zumindest in Kauf, die Ansprüche seiner Gläubiger zu schmälern», so die Staatsanwaltschaft.
Das Paar sitzt derzeit in einem Zürcher Gefängnis in Sicherheitshaft. Die Untersuchungsbehörden befürchten, dass sie sich in die Türkei absetzen könnten. Sie fordern für den Mann eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, für die Frau neun Monate. Zudem sollen beide für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Wieviel Schadensersatz oder Genugtuung die Geschädigten bekommen sollen, darüber entscheidet der Richter am Mittwoch in Bülach ZH.
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