Geheimklinik in BussignySkandal um falschen Arzt: «Er hat ohne Skrupel gehandelt»
sda/tcar
19.10.2023
In Bussigny behandelt ein falscher Arzt schwerkranke Patienten. Der Brite verabreicht wirkungslose Medikamente, lässt sich dies teuer bezahlen. Das Polizeigericht Lausanne spricht ein eindeutiges Urteil.
sda/tcar
19.10.2023, 20:24
19.10.2023, 20:25
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In Lausanne wurde ein falscher Arzt verurteilt, weil er seinen Patienten fragwürdige Medikamente verabreicht hatte.
Der 70-jährige Brite war zwischen 2014 und 2015 aktiv und empfing in dieser Zeit 63 Personen in einem Herrenhaus in Bussigny.
Patienten wurden mit Produkten behandelt, die angeblich Krebs und zahlreiche andere Krankheiten heilen sollten, deren Wirksamkeit jedoch nie nachgewiesen wurde.
«Er hat ohne Skrupel gehandelt und seine Kunden dazu gebracht, unnötige Risiken einzugehen», sagte der Staatsanwalt.
Ein falscher Arzt wurde am Donnerstag verurteilt, weil er seinen Patienten in einer Geheimklinik in Bussigny fragwürdige Produkte verabreicht hatte. Das Polizeigericht Lausanne verhängte gegen ihn eine sechsmonatige Haftstrafe und eine Busse von 100'000 Franken.
Der 70-jährige Brite war zwischen 2014 und 2015 in der Waadt aktiv und empfing in dieser Zeit 63 Personen in einem Herrenhaus in Bussigny. Zu seinen Kunden zählen keine Schweizer, sondern Engländer, von denen die meisten an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung leiden. Auch zwei Kinder mit Autismus wurden von ihm behandelt.
Patienten wurden mit fragwürdigen Produkten behandelt, die angeblich Krebs und zahlreiche andere Krankheiten heilen sollten, deren Wirksamkeit jedoch nie nachgewiesen wurde. Diese Pseudomedikamente enthielten Blutplasma, das für Forschungszwecke bestimmt sei, das aber «insbesondere nicht Menschen injiziert werden dürfe», betonte Staatsanwalt Eric Mermoud.
Pseudodrogen in Thermosflaschen
Sie wurden in England in einem Labor der Beklagten hergestellt. Dort war die Hygiene mangelhaft, wie die in diesen Produkten gefundenen Haut-, Schweiss- und Blutspuren belegen. Diese wurden in einfachen, kommerziell erworbenen Thermosflaschen in die Schweiz importiert.
Der falsche Arzt gab sich nicht damit zufrieden, diese Produkte hauptsächlich per Injektion zu verabreichen, und forderte seine Patienten auf, auf jegliche Chemotherapie zu verzichten. Es war das CHUV, das über den Tod von fünf Patienten auf der Durchreise durch Bussigny besorgt war und die Waadtländer Behörden alarmierte.
Arzt führte luxoriösen Lebensstil
«Er hat ohne Skrupel gehandelt und seine Kunden dazu gebracht, unnötige Risiken einzugehen», sagte Eric Mermoud. Während die Behandlung mit 3'000 bis 6'000 Euro pro Woche abgerechnet wurde, beschrieb der Staatsanwalt einen «geldbesessenen» Mann, der einen «luxoriösen Lebensstil auf dem Rücken seines Opfers» führte.
Das vom Gericht verhängte Urteil entspricht dem von Eric Mermoud geforderten Urteil. Es kommt zu denen hinzu, die bereits in England und Frankreich verbüsst wurden, wo der Brite wegen ähnlicher Taten inhaftiert war.
Anwältin wollte Verfahrens-Einstellung
Der falsche Arzt kam am Donnerstag nicht nach Lausanne, um sich zu verteidigen, da er bereits im August bei seiner ersten Vorladung abwesend war. Er befinde sich derzeit in England und sein Gesundheitszustand erlaube ihm keine Reise, sagte seine Anwältin Mathilde Bessonnet.
Sie beantragte zunächst die Einstellung des Verfahrens, da die Gesundheit ihres Mandanten «erheblich und nachhaltig» beeinträchtigt sei. Angesichts der Weigerung des Gerichts plädierte sie dann auf Freispruch.
Me Bessonnet betonte insbesondere, dass der Brite «überzeugt» sei, dass seine Behandlung Leben retten könne. Es wäre daher erforderlich, einen Heilmitteldelikt «fahrlässig» beizubehalten, für den es nunmehr eine Verjährungsfrist gäbe.
Berufung wird geprüft
Tatsächlich zog sich die Angelegenheit in die Länge. Die Schuld liegt laut Staatsanwaltschaft bei den britischen Strafbehörden, die ihre Informationen nur langsam an die Waadtländer Justiz weitergegeben haben.
Der Präsident des Polizeigerichts Lausanne, Pierre Bruttin, folgte der Verteidigung jedoch nicht. Er war der Ansicht, dass sich der Angeklagte einer qualifizierten Straftat nach dem Heilmittelrecht und der Forschung am Menschen schuldig gemacht habe.
Zusätzlich zur sechsmonatigen Haftstrafe und der Busse von 100'000 Franken muss er Verfahrenskosten von rund 25'000 Franken bezahlen.
Als Reaktion auf dieses Urteil bekräftigte Mathilde Bessonnet, sie sei «von dieser Entscheidung enttäuscht» und werde «die Möglichkeit einer Berufung prüfen».