Ein Rentner, der im Juni 2023 seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Neuenburg getötet hat, muss sieben Jahre in Gefängnis. Zu dieser Strafe verurteilte ihn am Mittwoch das Kriminalgericht Neuenburg.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für den Mann in seinen Achtzigern gefordert. Das Gericht berücksichtigte bei der Festlegung des Strafmasse die leicht verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Das Paar lebte «in einer erstickenden Enge, die sich mit der Zeit tendenziell verschlimmert hat», erklärte der Gerichtspräsident Bastien Sandoz. Keiner von beiden habe Massnahmen ergriffen, um dieses Auseinanderdriften zu verhindern. «Das Tötungsdelikt war die Folge eines von unzähligen Konflikte, der mehr als die anderen eskalierte», fügte der Gerichtspräsident hinzu.
Am Tag der Tat kam es erneut zu einem Streit. Das Opfer soll den Angeklagten angegriffen, beleidigt, bespuckt und versucht haben, ihn mit einer Krücke zu schlagen. Der Angeklagte erklärte, er habe sie zum Schweigen bringen wollen, indem er ihr eine Hand auf den Mund gelegt und die Nase zugehalten habe, aber er habe sie nicht töten wollen.
«Toxische Ehe»
«Der Angeklagte war kein gewalttätiger, alkoholabhängiger, eifersüchtiger oder herrschsüchtiger Ehemann. Er war genau das Gegenteil. Er war ein unterwürfiger Ehemann, der seine Frau liebte, die ihr das Leben zur Hölle machte, und umgekehrt. Es war eine toxische Ehe», sagte David Erard, der Anwalt des Angeklagten.
Der Staatsanwalt Nicolas Aubert wies darauf hin, dass dieses «dramatische Ende» nach mehr als 50 Jahren Gewalt eingetreten sei. «Es gab weder Liebe noch Vertrautheit». Die beiden Kinder des Paares hätten gehofft, dass sich die Eltern trennen würden. Die Situation war so angespannt, dass die Tochter im Alter von 18 Jahren das Elternhaus verliess.
Leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit
Das Gericht berücksichtigte eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Sein Alter, sein tendenziell schlechter werdender Gesundheitszustand und seine Haft, die schwieriger ist als für andere Häftlinge, wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Tochter des Angeklagten und des Opfers wurden 25'000 Franken als Genugtuung zugesprochen. Die Verteidigung bestritt die Summe nicht.
js, sda