MenschenrechteEuropäischer Gerichtshof rügt Schweiz wegen Ausweisung eines Iraners
aula, sda
12.11.2024 - 12:22
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verurteilt, weil sie einen homosexuellen Iraner ausweisen wollte. Der Mann erhält eine Entschädigung, da seine Ausweisung gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstösst.
12.11.2024, 12:22
SDA
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen der geplanten Ausweisung eines homosexuellen Iraners verurteilt. Der Gerichtshof entschied, dass die Wegweisung gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstösst und sprach dem Betroffenen eine Entschädigung von 7000 Euro zu.
Der Iraner hatte 2019 in der Schweiz Asyl beantragt, nachdem er von seiner Familie aufgrund seiner sexuellen Orientierung misshandelt worden war. Das Staatssekretariat für Migration wies seinen Antrag jedoch ab, da es seine Schilderungen als unglaubwürdig einstufte. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
In seinem Urteil stellte das Gericht in Strassburg fest, dass der Mann bei einer Rückkehr in den Iran einer unmenschlichen Behandlung durch seine Familie, andere Personen oder den Staat ausgesetzt wäre. Dies würde einen Verstoss gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, der solche Behandlungen verbietet.
Hintergrund der Entscheidung
Der Fall des Iraners wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen Asylsuchende aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gegenüberstehen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht die Bedeutung des Schutzes vor unmenschlicher Behandlung und die Verantwortung der Staaten, diesen Schutz zu gewährleisten.
Reaktionen und Konsequenzen
Die Verurteilung der Schweiz könnte Auswirkungen auf zukünftige Asylverfahren haben, insbesondere in Fällen, die die sexuelle Orientierung betreffen. Menschenrechtsorganisationen begrüssen das Urteil als wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechte von Minderheiten. Die Schweiz muss nun ihre Asylpraxis überdenken, um ähnliche Verstösse in der Zukunft zu vermeiden.
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