Bundesgericht «Pille danach» bleibt Apotheken vorbehalten nach Beratung

hkl, sda

13.11.2024 - 12:00

Ein Apothekerin informiert eine Kundin über die Pille danach. (Symbolbild(gestellte Szene)
Ein Apothekerin informiert eine Kundin über die Pille danach. (Symbolbild(gestellte Szene)
Keystone

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die «Pille danach» weiterhin nur nach einem Beratungsgespräch in Apotheken erhältlich ist. Die Forderung, sie auch in Drogerien zugänglich zu machen, wurde abgelehnt.

Die «Pille danach» bleibt auch in Zukunft ausschliesslich in Apotheken erhältlich, und zwar nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einer Apothekerin oder einem Apotheker. Diese Entscheidung traf das Bundesgericht, indem es die Beschwerden der Zulassungsinhaberin zurückwies.

Die Zulassungsinhaberin hatte beantragt, ihre beiden Präparate in eine Arzneimittelkategorie einzuordnen, die eine Abgabe nach einem Fachgespräch auch in Drogerien ermöglicht hätte. Das Bundesgericht informierte am Mittwoch über die Ablehnung dieser Beschwerden.

Das Gericht stellte fest, dass das Beratungsgespräch mit einer medizinischen Fachperson weiterhin notwendig ist, um die Anwenderin zu schützen. Dieses Gespräch klärt, ob und welches Präparat für die jeweilige Anwenderin geeignet ist, insbesondere bei Vorerkrankungen oder der Einnahme anderer Medikamente.

Zudem dient das Gespräch dazu, über mögliche unerwünschte Wirkungen und deren Handhabung aufzuklären, um die Wirksamkeit der Präparate zur Verhinderung einer Schwangerschaft sicherzustellen.

Gerichtsurteil bestätigt Schutzmassnahmen

Die Urteile vom 15. Oktober 2024 (2C_69/2023, 2C_72/2023) unterstreichen die Bedeutung des Fachgesprächs als Schutzmassnahme für die Anwenderinnen. Das Bundesgericht betont, dass die Beratung durch qualifiziertes Personal in Apotheken unerlässlich ist, um die sichere Anwendung der «Pille danach» zu gewährleisten.

hkl, sda