Vorsorge Pensionskassen bleiben trotz Krise finanziell gut aufgestellt

mk

7.5.2021 - 10:23

Pensionskassen bleiben trotz Krise finanziell gut aufgestellt. (Archiv)
Pensionskassen bleiben trotz Krise finanziell gut aufgestellt. (Archiv)
Keystone

Die Pensionskassen in der Schweiz haben sich in der Coronakrise gut behauptet und bleiben finanziell weiterhin solide aufgestellt. Die ultratiefen Zinsen bereiten den Kassen allerdings nach wie vor grosse Sorgen.

Die Pensionskassen hätten das Jahr 2020 positiv abgeschlossen und seien gut ins 2021 gestartet. Grund dafür ist die gute Entwicklung an den Finanzmärkten. Zu diesem Schluss kommt der Pensionskassenberater Complementa in der jährlich durchgeführten «Risiko Check-up-Studie». Am Freitag wurden erste Ergebnisse daraus veröffentlicht.

Hoher Deckungsgrad

Dabei hat sich der Deckungsgrad der von Complementa betrachteten 443 Pensionskassen verbessert. Im vergangenen Jahr stieg er im Durchschnitt um 2,5 Prozentpunkte auf 110,6 Prozent. Und in den ersten vier Monaten 2021 legte der Wert geschätzt um weitere 2,8 Punkte auf 113,4 Prozent zu.

Damit liege der Deckungsgrad so hoch wie seit zwanzig Jahren nicht mehr, schreibt Complementa. Die Kennzahl gibt dazu Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung an einem bestimmten Stichtag mit Vermögenswerten gedeckt sind. Es geht also darum, ob die Institute in der Lage sind, künftige Rentenzahlungen bedienen zu können.

Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat massgeblich zur Stärkung der Finanzlage beigetragen. Die Börse erholte sich rasch vom Einbruch des letzten Frühjahrs und so erzielten die Kassen auf ihren Kapitalanlagen im letzten Jahr im Durchschnitt mit 4,7 Prozent eine Rendite, die sogar leicht über dem zehnjährigen Mittel lag. Im neuen Jahr liegt die Rendite nach vier Monaten bereits bei 3,2 Prozent.

Zinsdruck bleibt

Doch die Lage in der zweiten Säule bleibt angespannt. Die steigende Lebenserwartung und vor allem das tiefe Zinsniveau stellt die Pensionskassen vor grosse Herausforderungen. Um die Umverteilung von Vorsorgegeldern von jung zu alt möglichst einzugrenzen, sehen sich die Institute dazu gezwungen, die Umwandlungssätze laufend zu senken.

Der Umwandlungssatz wird bei Pensionierung zur Berechnung der jährlichen Altersrente auf dem angesparten Kapital herangezogen. Im obligatorischen Teil des BVG, in den die Beiträge bis zu einem Jahreslohn von gut 86'000 Franken fliessen, gilt ein gesetzlicher Mindestsatz von 6,8 Prozent. Für die Lohnbestandteile, die über diesem Niveau liegen, wird der Satz nicht vom Gesetzgeber bestimmt und wird zumeist tiefer angesetzt.

Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium liege mit 6,8 Prozent viel zu hoch, stösst Complementa ins gleiche Horn, wie dies Pensionskassenvertreter oder Versicherer seit Jahren tun. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz würde gemäss Modellrechnungen bei 4,8 Prozent stehen. Auf politischer Ebene ist die Reform der zweiten Säule, die unter anderem eine Senkung des Mindestsatzes auf 6 Prozent vorsieht, bislang mehrmals gescheitert.

Sinkende Umwandlungssätze

Die Pensionskassen versuchen im schwierigen regulatorischen Umfeld mit dem Spielraum, der sich im überobligatorischen Teil dafür bietet, die Umwandlungssätze zu senken. Dadurch dürfte der durchschnittliche Satz, der laut der Studie heute bei knapp 5,5 Prozent liegen dürfte, bis 2026 auf 5,2 Prozent und damit auf neue Tiefstwerte sinken, glaubt man bei Complementa.

Die «Risiko Check-up-Studie» von Complementa wurde zum 27. Mal durchgeführt und basiert auf Daten von 443 Pensionskassen mit einem Gesamtkapital von über 725 Milliarden Franken.

mk