Detailhandel Migros gewährt wegen Corona Mieterlass

SDA

7.5.2020 - 10:43

Die Migros gewährt ihren Mietern einen Mieterlass: im Bild das Glattzentrum in Wallisellen bei Zürich.
Die Migros gewährt ihren Mietern einen Mieterlass: im Bild das Glattzentrum in Wallisellen bei Zürich.
Source: KEYSTONE/GORAN BASIC

Die Coronakrise macht dem Detailhandel zu schaffen. Nachdem sie längere Zeit geschlossen waren, wissen viele Geschäfte nicht, wie sie ihre Mieten bezahlen sollen. Die Migros gewährt Mietern in ihren Liegenschaften daher nun einen Mieterlass.

Das teilte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP am Donnerstag mit. «Die Migros verzichtet bei allen vollständig vom Lockdown betroffenen Mietern für zwei Monate auf die Hälfte der Miet- und allgemeinen Nebenkosten», sagte ein Sprecher. Um die Mieter wirtschaftlich zusätzlich zu entlasten, gewähre der «orange Riese» ausserdem einen freiwilligen Zahlungsaufschub bis Ende September 2020. Die Geschäfte erhielten somit Zeit, die Mieten für die Monate März bis Juni erst im Herbst zu bezahlen.

Falls ausserdem Dritte wie Bund oder Kantone einen Teil der Miete übernähmen, erlasse die Migros den verbleibenden Rest der Mietschuld zur Hälfte. Im Vordergrund stünde bei diesen Massnahmen die langfristige Sicherung der Geschäftsverhältnisse und die Erhaltung der Basis für «eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft», betonte der Sprecher.

Insgesamt betreffe der Mieterlass etwa 2000 Geschäfte, die in Migros-Liegenschaften, wie zum Beispiel Einkaufszentren, eingemietet seien. In speziellen Härtefällen, insbesondere für Kleinbetriebe und Selbstständige, biete der Konzern ausserdem Hand für die Prüfung weitergehender Lösungen.

Lösung aus der Politik fehlt noch

Derweil warten Mieter und Vermieter weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten für geschlossene Geschäfte betrifft. Das Parlament hatte sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session bis am (gestrigen) Mittwoch in dieser Frage nicht einigen können.

Der Nationalrat schlug eine Pauschallösung vor, wonach Betreiber von Restaurants und weiteren Geschäften ihrem Vermieter für die Dauer des Lockdown grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden. Das geht dem Ständerat aber zu weit.

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