Urteil in Tschechien Mann zündete Böller in Vagina seiner Frau – 18 Jahre Haft

dpa

27.6.2024 - 11:24

Die tschechische Polizei musste im September 2023 in einem Fall von häuslicher Gewalt ermitteln.
Die tschechische Polizei musste im September 2023 in einem Fall von häuslicher Gewalt ermitteln.
IMAGO/Pond5 Images

Die Tat hatte für Entsetzen gesorgt: Bei der Explosion des Feuerwerkskörpers erlitt das Opfer schwerste Verletzungen. Nun ist das Urteil gefallen.

27.6.2024 - 11:24

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  • Ein Mann ist im tschechischen Pilsen wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Er hat laut Gericht im September 2023 seine aus Moldau stammende Frau gequält und einen Böller in ihrer Vagina gezündet.
  • Eine Notoperation rette dem Opfer das Leben.

Weil er einen Feuerwerkskörper in die Vagina seiner damaligen Ehefrau gesteckt und angezündet hat, ist ein Mann in Tschechien zu 18 Jahren Haft mit verschärfter Bewachung verurteilt worden.

Das Landgericht in Pilsen sprach den Ukrainer heute des versuchten Mordes schuldig, wie die Agentur CTK berichtete. Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der Mann im September 2023 seine aus der Republik Moldau stammende Frau zunächst mit Klebeband fesselte und dann attackierte.

Das Opfer erlitt bei der Explosion des Böllers schwerste Verletzungen. Die Frau blutete stark aus bis zu vier Zentimeter tiefen Wunden. Eine Notoperation durch Spezialisten im Universitätskrankenhaus in Pilsen rettete ihr das Leben.

Beweismittel beseitigt

Der Verurteilte muss nach Verbüssung seiner Strafe zudem für zehn Jahre das Land verlassen. Er räumte vor Gericht ein, den Feuerwerkskörper gezündet zu haben, sprach dem Bericht zufolge aber von einem Unfall bei einem angeblichen erotischen Spiel. Die Frau sagte dagegen aus, sie sei häufig von ihrem Mann geschlagen worden und habe sich von ihm trennen wollen.

Belastend für den Verurteilten kam hinzu, dass er trotz der schweren Blutungen seiner Frau nicht den Rettungsdienst rief. Er soll sie erst selbst ins Krankenhaus gebracht haben, nachdem er Beweismittel beiseitegeschafft und den Boden von Blutspuren gereinigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von 21 Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte indes auf Körperverletzung. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. 

dpa