Bundesgerichts-Urteil Vergewaltiger von Affoltern am Albis wird doch verwahrt

SDA/uri

8.5.2023 - 12:00

Aussicht aus dem Haus Lägern, wo Verwahrte untergebracht sind in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH. (Symbolbild)
Aussicht aus dem Haus Lägern, wo Verwahrte untergebracht sind in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH. (Symbolbild)
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Schon zum vierten Mal musste sich das Bundesgericht mit dem Fall eines heute 40-jährigen Mannes befassen, der 2011 eine damals 23-jährige Frau vergewaltigt hatte. Jetzt ist klar: Der Täter wird verwahrt.

Keystone-SDA, SDA/uri

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  • Im Oktober 2011 hat ein Mann eine junge Frau auf der Sportanlage Moos in Affoltern am Albis vergewaltigt.
  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten zurückgewiesen.
  • Der heute 40-Jährige wird aufgrund seiner Persönlichkeitsmerkmale und seiner Lebensumstände verwahrt.

Ein wegen qualifizierter Vergewaltigung verurteilter Mann wird verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann vergewaltigte 2011 in Affoltern am Albis ZH eine damals 23-jährige Frau.

Der Verurteilte verlangte in seiner Beschwerde den Ausstand des psychiatrischen Gutachters. Das Bundesgericht hat diesen Antrag in einem am Montag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Es bestehe keine Voreingenommenheit, und damit sei das Gutachten zu verwenden.

Es ist bereits das vierte Mal, dass sich das höchste Schweizer Gericht mit dem vorliegenden Fall befassen muss. Knackpunkt war jeweils, ob der heute 40-jährige, aus dem Kosovo stammende Familienvater verwahrt werden soll.

Gefahr weiterer Taten

Nun ist klar, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsmerkmale und seiner gesamten Lebensumstände verwahrt wird, weil die Gefahr weiterer Straftaten gegen die psychische und physische Integrität Dritter droht.

Bei einer Sportanlage zwang der Täter 2011 das Opfer zu verschiedenen sexuellen Handlungen. Er hielt der Frau ein Messer mit einer etwa zwölf Zentimeter langen Klinge an die Kehle. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Bereits im Alter von 17 Jahren hatte er die Mutter seiner damaligen Freundin mit Messerstichen in den Hals getötet.

Urteil 6B_186/2023 vom 17.4.2023