Prozess Klage von Aktionären gegen Boeing wegen 737-MAX-Abstürzen zulässig

SDA

8.9.2021 - 01:41

Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat eine Klage von Aktionären gegen den Flugzeug-Hersteller Boeing im Zusammenhang mit zwei Abstürzen von Maschinen des Typs 737 Max zugelassen. (Symbolbild)
Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat eine Klage von Aktionären gegen den Flugzeug-Hersteller Boeing im Zusammenhang mit zwei Abstürzen von Maschinen des Typs 737 Max zugelassen. (Symbolbild)
Keystone

Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware lässt eine Klage von Boeing-Aktionären gegen die Konzernleitung des Unternehmens wegen zweier tödlicher Abstürze des Flugzeugtyps 737 MAX zu.

Es sei erwiesen, dass der Vorstand darüber gelogen habe, ob und wie er die Sicherheit der 737 MAX überwacht habe, hiess es in der Urteilsbegründung am Dienstag.

Der erste der beiden Abstürze sei eine Warnung in Bezug auf einen Fehler im Sicherheitssystem MCAS gewesen, die die Konzernleitung hätte beachten sollen, aber stattdessen ignoriert habe.

Wissentlich versagt

Dass die operative Leitung wissentlich versagt habe, zeige sich auch darin, dass sie zum damaligen Zeitpunkt erklärt habe, bestimmte Massnahmen zur Überwachung der Sicherheit ergriffen zu haben, die in Wirklichkeit nicht durchgeführt worden seien.

Der damalige Boeing-Direktor und jetzige Unternehmenschef Dave Calhoun hatte ausgesagt, dass die Konzernleitung nach dem ersten Absturz einer Lion-Air-Maschine «sofort und im Grossen und Ganzen» informiert worden sei und danach «sehr, sehr schnell» zusammenkam.

Auch nach dem zweiten Absturz – eine Maschine der Ethiopian Airlines – habe sich die Konzernleitung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unglück getroffen, um ein mögliches Flugverbot der 737 MAX zu diskutieren. «Jede von Calhouns Darstellungen war falsch», hiess es der Gerichtsentscheidung.

Flugverbot verhängt

Boeing war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Bei den Abstürzen kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben. Die 737 MAX wurde von der US-Luftfahrtbehörde FAA mit einem 20-monatigen Flugverbot belegt und kann nun nach einer Überholung unter strengen Auflagen wieder abheben.