Österreicherin getötetKampfhund nach tödlicher Attacke eingeschläfert
Albert Otti, dpa/phi
3.10.2023 - 12:42
Die Halterin versuchte noch, ihren Terrier von der Joggerin wegzuzerren – doch der Angriff endet tödlich. Nun soll in Österrich das Gesetz zur Hunde-Haltung überprüft werden.
DPA, Albert Otti, dpa/phi
03.10.2023, 12:42
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Nach einem tödlichen Angriff auf eine Joggerin in Naarn in Österreich ist der American Staffordshire Terrier eingeschläfert worden.
Seine Halterin ist noch nicht vernehmungsfähig. Sie hatte fünf Hunde und züchtete auch.
Österreich erwägt strengere Vorschriften zur Haltung solcher Hunde.
In den meisten Kantonen braucht man eine Bewilligung, um einen American Staffordshire Terrier halten zu können. Andere wie Zürich verbieten Haltung wie aich Zucht der Tiere.
In Österreich ist eine Frau beim morgendlichen Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei heute mitteilte, erlitt die 60-Jährige bei dem Vorfall in Naarn im Bundesland Oberösterreich mehrere Verletzungen. Als der Notarzt eintraf, war sie bereits tot.
Das Tier, ein American Staffordshire Terrier, wurde auf Anordnung der Bezirksbehörde eingeschläfert. In Oberösterreich ist die Haltung dieser Hunderasse mit keinen besonderen Auflagen verbunden. Nun will die Landespolitik die geltenden Regelungen überdenken.
Zu dem tödlichen Vorfall kam es laut Polizei am gestrigen Montagmorgen auf einem Feldweg in Naarn, einer kleinen ländlichen Gemeinde in der Nähe von Linz. Dort ging die 37 Jahre alte Besitzerin des Hundes mit ihrem American Staffordshire Terrier spazieren. Als die 60-jährige Frau vorbeilief, wurde sie von dem Tier attackiert.
Die Besitzerin versuchte vergeblich, ihren Hund wegzuzerren. Dabei wurde sie selbst verletzt. Sie schaffte es jedoch, ihr Tier in ein in der Nähe liegendes Haus zurückzubringen und Einsatzkräfte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Halterin nicht vernehmungsfähig
Laut den Behörden war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen. Deshalb sei der genaue Ablauf des Vorfalls noch nicht klar. Erste Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass der Hund wohl angeleint war, aber keinen Maulkorb trug.
In Oberösterreich gilt Maulkorbpflicht nur für einzelne Hunde, die von den Behörden als auffällig eingestuft wurden, weil sie Menschen oder Tiere bedroht haben. Der American Staffordshire Terrier von Naarn sei zuvor nicht als aggressiv aufgefallen, sagte der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger.
Die Halterin und ihre Partnerin besitzen laut Gaisberger mehrere erwachsene Hunde sowie einen Wurf Junge. «Bild» berichtet, es seien fünf Hunde an ihrer Adresse gemeldet: Sie würden die American Staffordshire Terrier wegen «ihres wunderschönen Aussehens» züchten.
Welche Regeln gelten in der Schweiz?
In drei österreichischen Bundesländern ist für die Haltung von potenziell gefährlich eingestuften Rassen wie American Staffordshire Terrier eine Genehmigung oder eine Hundeführerscheinprüfung nötig. Oberösterreich gehört nicht dazu: Dort müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren.
Der für Tierschutz zuständige Landesminister Michael Lindner kündigte heute an, dass das oberösterreichische Hundehaltegesetz evaluiert werde. «Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten», sagte Lindner.
In vielen Schweizer Kantonen ist die Haltung des American Staffordshire Terriers bewilligungspflichtig. Andere Kantone wie etwa Zürich verbieten Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II ganz, zu denen auch American Pitbull Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog gehören.
Die Einstufung von Hunderassen ist umstritten. Die Veterinärmedizinische Universität Wien kam 2019 in einer Überblicksstudie zum Schluss, dass die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Bissstatistiken belegt werden kann.
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