Rechtsfall in ZürichFrau weigert sich, todkranken Terrier zu erlösen – verurteilt
tsch
10.1.2025
Sie weigerte sich, ihren todkranken Hund einschläfern zu lassen: Nun stand eine Hundehalterin aus dem Zürcher Unterland zum zweiten Mal vor Gericht. Tierquälerei sah dieses nicht, verhängte aber eine höhere Busse.
tsch
10.01.2025, 11:03
Maximilian Haase
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine Hundehalterin aus dem Zürcher Unterland liess ihre todkranke Hündin trotz tierärztlicher Empfehlungen nicht einschläfern, weshalb sie wegen Tierquälerei verurteilt wurde.
Nachdem gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, bestätigte das Zürcher Obergericht nun die bedingte Geldstrafe und erhöhte die Busse auf 1000 Franken.
Für das Gericht handelte es sich jedoch nicht um Tierquälerei, sondern um eine Vernachlässigung des Tieres.
Sie habe ihre todkranke Hündin «unnötig lange» leiden lassen und tierärztliche Ratschläge ignoriert, ihn einschläfern zu lassen: So lautete der Vorwurf gegen eine Hundehalterin aus dem Zürcher Unterland, die sich deshalb nun ein zweites Mal vor Gericht verantworten musste.
Nachdem die Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt gegen das Urteil vom Bezirksgericht Dielsdorfs Berufung eingelegt hatten, wurde der Fall nun vor dem Obergericht des Kantons Zürich verhandelt.
Was war passiert?
Im Dezember 2021 hatte die 47-jährige Naturheilerin und gelernte Dolmetscherin ihren elfjährigen Yorkshire-Terrier Cara zum Tierarzt gebracht. Die Untersuchung ergab einen erschütternden Befund: Das Tier war hüftabwärts gelähmt, abgemagert, das Rückenmark geschädigt. Ein Nierentumor hatte sich bereits mit Metastasen ausgebreitet. Der Tierarzt empfahl dringend, die Hündin einzuschläfern. Auch als einige Tage später eine zweite Tierärztin diese Empfehlung wiederholte, lehnte die Frau ab.
Schliesslich griff das kantonale Veterinäramt ein. Im Januar 2022 wurde die Hündin behördlich eingeschläfert, um sie von ihrem Leiden zu erlösen. Auch ein zweiter Yorkshire-Terrier der Frau sei mitgenommen und untersucht worden. Der 14-jährige Rüde habe ebenfalls erhebliche gesundheitliche Probleme gezeigt und musste Monate später ebenfalls eingeschläfert werden.
Berufung gegen Urteil der Vorinstanz
Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte die Hundehalterin im November 2023 wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie einer Busse von 500 Franken. Es sah in ihrem Verhalten eine Verletzung des Tierschutzgesetzes. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Veterinäramt legten Berufung ein, da sie die Strafe als zu milde empfanden.
Am Mittwoch erklärte sich die Frau vor dem Obergericht geständig, wie unter anderem «20 Minuten» berichtet. Sie sei sich bewusst gewesen, dass ihre Hündin in einem sehr schlechten Zustand war. «Ich wollte erst eine Diagnose», wird die Frau zitiert. Sie habe eingeäumt, dass es sei ein Fehler gewesen sei, das Tier nicht sofort einschläfern zu lassen. Aufgrund eines Verbots darf sie inzwischen keine Tiere mehr halten.
«Der Hündin ging es unendlich schlecht»
Die Staatsanwaltschaft forderte eine härtere Strafe: eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Erhöhung der Busse auf 1000 Franken. Sie warf der Frau vor, aus egoistischen Motiven gehandelt und die Würde des Tieres vernachlässigt zu haben. «Der Hündin ging es unendlich schlecht, sie hatte einen Nierentumor mit Metastasen, war abgemagert und bewegungsunfähig», wird die Staatsanwältin zitiert.
Der Verteidiger der Hundehalterin argumentierte dagegen, dass seine Mandantin aus Liebe zu ihren Tieren und nicht aus krimineller Energie gehandelt habe. Sie habe eine enge Bindung zu ihren Hunden gehabt und sich nicht von ihnen trennen können: «Sie hat es schlichtweg nicht übers Herz gebracht, sie einzuschläfern». Die Staatsanwältin, wird er zitiert, «schiesst mit Kanonen auf Spatzen und will ein Exempel statuieren».
Busse auf 1000 Franken erhöht
Das Obergericht schloss sich weitgehend dem Urteil der Vorinstanz an. Es erhöhte die Busse auf 1000 Franken, bestätigte jedoch die bedingte Geldstrafe. Es sah in dem Verhalten der Frau keine Tierquälerei: «Die Beschuldigte hat Cara nicht gequält, es war lediglich eine Vernachlässigung», so der Richter, der die psychische und physische Überforderung der Beschudigten betonte: «Die Frau hatte keine bösen Absichten und die Tiere geliebt.»
Auch im Fall des zweiten Hundes, der Monate später eingeschläfert wurde, sah das Gericht keinen Anlass für eine Verurteilung wegen Tierquälerei. Dieser Teil des Urteils war jedoch nicht Gegenstand der Berufung und somit bereits rechtskräftig.