Ein aus Marokko oder Algerien stammender Mann muss aus der Haft entlassen werden, weil seine Ausschaffung aufgrund der Corona-Pandemie in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der Mann hatte im November 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, das vom Staatssekretariat für Migration (Sem) abgewiesen wurde. Die Identität des Mannes konnten die Behörden bisher nicht sicher feststellen.
Nach der Verbüssung einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls und anderer Delikte, wurde der Mann im Oktober 2019 in Ausschaffungshaft genommen. Das Zürcher Bezirksgericht hatte neben der Freiheitsstrafe eine Landesverweisung von neun Jahren ausgesprochen.
Weil die Abklärungen zur Herkunft des Verurteilten andauerten, wurde die Ausschaffungshaft verlängert. Danach kam die ausserordentliche Lage aufgrund der Corona-Pandemie hinzu.
Da wegen der Pandemie eine Ausschaffung in nützlicher Zeit nicht mehr realistisch ist, fällt der Grund für die Festhaltung des Mannes dahin. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Haftentscheid ohne Lösungsperspektive
Als die Ausschaffungshaft Ende März verlängert worden sei, habe man noch nicht gewusst, wann es wieder Flugverbindungen nach Marokko oder Algerien geben werde. Der Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts sei somit ohne Perspektive auf eine tatsächliche Ausschaffung getroffen worden. Damals befand sich der Mann seit sieben Monaten in Ausschaffungshaft.
Die Ausschaffungshaft darf gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz sechs Monate dauern. Kooperiert ein Inhaftierter nicht, darf sie um maximal weitere zwölf Montage verlängert werden.
Während die anfänglichen Ausschaffungsprobleme laut Bundesgericht dem Inhaftierten angelastet werden können, sei er für die Schwierigkeiten wegen der Corona-Pandemie nicht verantwortlich.
Ebenso wenig müsse er verantworten, wenn die wegen einer Identitätsbestätigung angefragten marokkanischen Behörden lange auf eine Antwort warten liessen. (Urteil 2C_512/2020 vom 15.7.2020)
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen