Guanziroli am Gericht Bordellbetreiber abgetaucht – Heiko S. lässt Richter sitzen

Silvana Guanziroli

29.4.2019

Heiko S. mietete für Frauen aus dem EU-Raum im Kanton Zürich Wohnungen an, an denen diese ihrer Sexarbeit nachgingen.
Heiko S. mietete für Frauen aus dem EU-Raum im Kanton Zürich Wohnungen an, an denen diese ihrer Sexarbeit nachgingen.
Keystone

Seine Masche flog 2018 auf. Ein Deutscher führte in Zürcher Ferienwohnungen illegale Bordelle, ohne dass die Vermieter davon wussten. Den heutigen Gerichtstermin liess Heiko S.* platzen.

Im Zeitraum von 2016 bis Februar 2018 hat sich der 47-jährige Heiko S.* in mindestens elf Stadtzürcher Wohnungen eingemietet. Seine Vorgehensweise war immer die gleiche: Den Vermietern, die meist zu einer längeren Reise aufbrachen, gab er an, auch er wolle mit seiner Familie ein paar Ferienwochen in Zürich verbringen. Von den eigentlichen Absichten, nämlich die Räumlichkeiten als Sexsalons zu nutzen – kein Sterbenswort.

Die Polizei kam dem Deutschen trotzdem auf die Schliche. Bei mehreren Polizeikontrollen wurden in den Wohnungen Sexarbeiterinnen aus EU/EFTA-Ländern angetroffen. Konkret soll es sich dabei um Rumäninnen und Ungarinnen gehandelt haben. Der Fall flog auf, die Presse gab dem Deutschen den Übernamen «Huren-Heiko», und die Vermieter kehrten schockiert aus ihren Ferien zurück. «Sex, und das in meinem Bett. Ich habe drei, vier Mal alles, Möbel und sogar Wände, desinfiziert», sagte ein angeekelter Wohnungsbesitzer damals im «Blick».

In einem Fall erhielt die Vermieterin sogar die Kündigung von der Hausverwaltung.
In einem Fall erhielt die Vermieterin sogar die Kündigung von der Hausverwaltung.
Keystone

Wegen gleicher Delikte vorbestraft

Seither liegt der Sexsalon-Betreiber mit der Zürcher Justiz im Clinch. Grundsätzlich ist es in Zürcher Wohnquartieren erlaubt, Bordelle einzurichten. Erst im Februar entschied der Zürcher Gemeinderat, dass dies sogar in Quartieren möglich ist, wo der Wohnanteil bei über 50 Prozent liegt. In jedem Fall braucht es aber eine Bewilligung durch die Stadtpolizei.

Und die hat Heiko S. nie eingeholt. Auch die Sexarbeiterinnen wurden nie ordentlich angemeldet, was für Selbständigerwerbende aus dem EU-Raum aber Pflicht ist. Damit hat der Deutsche gegen das Zürcher Prostitutionsgesetz und gegen die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs verstossen. Zu diesem Schluss kam das Statthalteramt Bezirk Zürich bereits im Juni 2018 und verurteilte den Mann zu einer Busse von 9'000 Franken. So steht es im Strafbefehl, der «Bluewin» vorliegt.

In diesem Haus in Zürich mietete sich Heiko S. ebenfalls ein.
In diesem Haus in Zürich mietete sich Heiko S. ebenfalls ein.
Keystone

In dem Schreiben steht ebenfalls, dass Heiko S. in der Sache kein unbeschriebenes Blatt ist. «Straferhöhend sind die mehrfache Deliktsbegehung sowie der Umstand zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte durch das Statthalteramt des Bezirks Bülach bereits mehrfach einschlägig gebüsst wurde», heisst es. So hatte sich der Deutsche nicht nur in Zürich, sondern auch in Kloten ZH in viele freie Wohnungen eingemietet, um dort seine Bordelle zu betreiben. 



Heiko S. zahlt Busse nicht

Die in Zürich ausgesprochene Busse hat der Deutsche bis heute nicht bezahlt, stattdessen hat er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Deshalb kam es heute vor dem Zürcher Bezirksgericht zum Prozess. Doch zum Gerichtstermin ist Heiko S. nicht erschienen. Auch sein Anwalt hatte kurzfristig abgesagt, weil «das Mandatsverhältnis beendet wurde», wie es vor Gericht hiess. Wo sich der Bordellbetreiber derzeit aufhält, ist ungewiss. Die Behörden gehen von einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz aus. 

Das Gericht wird nun aufgrund der vorliegenden Akten einen Entscheid darüber fällen müssen, ob die Busse in der Höhe von 9'000 Franken gerechtfertigt ist. Kommt es zum gleichen Schluss wie die Vorinstanz, muss Heiko S. zahlen. Macht er das nicht, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe. Bleibt allerdings die Frage, wie ihm der Gerichtsentscheid überhaupt zugestellt werden kann.

* Name der Redaktion bekannt


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
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