Fiktive StornierungenGeschäftsführer veruntreut Geld in Rheinfall-Besucherzentrum
leph, sda
21.1.2025 - 06:15
Ein früherer Geschäftsführer des Rheinfall Besucherzentrums in Dachsen ZH soll jahrelang Geld veruntreut haben, insgesamt mehr als 400'000 Franken. Am heutigen Dienstag muss er sich vor Gericht in Andelfingen verantworten.
Keystone-SDA, leph, sda
21.01.2025, 06:15
21.01.2025, 06:41
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Ein früherer Geschäftsführer des Rheinfall Besucherzentrums in Dachsen ZH soll jahrelang Geld veruntreut haben
Insgesamt soll es sich um mehr als 400'000 Franken handeln.
Am heutigen Dienstag muss der Beschuldigte sich vor Gericht in Andelfingen verantworten.
Der Trick, mit dem der ehemalige Geschäftsführer das Geld seines Arbeitgebers in den eigenen Sack umleitete, war denkbar einfach: Er wies zwei Angestellte an, verkaufte Eintrittskarten für einen kostenpflichtigen Rheinfall-Erlebnispfad fiktiv zu stornieren, wie es in der Anklage heisst. Dies geschah vor allem an Tagen mit grossem Besucherandrang.
Den Gegenwert der stornierten Eintrittskarten mussten die Angestellten bar aus der Kasse nehmen und dem Chef in einem Couvert aushändigen. Er werde das Geld «für Marketing und andere Firmenbelange» verwenden, begründete er gegenüber den Angestellten das unübliche Vorgehen. Er übernehme die Verantwortung dafür. Von 2017 bis 2021 sollen so über 400'000 Franken zusammengekommen sein.
Beschuldigter ist geständig
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Veruntreuung und Anstiftung zur Urkundenfälschung vor. Die Verhandlung gegen ihn am Bezirksgericht Andelfingen wird im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, er ist geständig und bereit, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren.
Dieser beinhaltet eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Busse von 4000 Franken. Zudem hat der frühere Geschäftsführer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, der SV Group, eine Vereinbarung abgeschlossen, in der er deren Forderung in der Höhe von 500'000 Franken anerkennt.
Nicht geständig ist hingegen eine Angestellte, die rund ein halbes Jahr lang bei der Veruntreuung mitgewirkt haben soll. Das Bezirksgericht Andelfingen verhandelt ihren Fall ebenfalls heute Dienstag. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 50 Tagessätzen à 100 Franken.
Ein zweiter Angestellter, der über einen längeren Zeitraum seinem Chef das Geld aushändigte, akzeptierte bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl und muss heute nicht vor Gericht erscheinen.