Guanziroli am GerichtDealer vor Gericht – wenn der Keller zur Marihuana-Plantage wird
Von Silvana Guanziroli
2.8.2019
Eigentlich Tattoo-Künstler, sucht sich ein Winterthurer einen lukrativen Nebenjob – in seinem Keller betreibt er eine vollautomatische Marihuana-Plantage. Für sein Versteck setzt er sogar Störsender ein.
Es lockt das grosse Geld. Und um das zu bekommen, steckt der 33-jährige Tätowierer Roger M.* viel Schweiss und Arbeit in seinen Plan. Im Keller seines Einfamilienhauses, in einer Gemeinde etwas ausserhalb von Winterthur ZH, baut er sich seit 2016 eine regelrechte Plantage auf.
Und dabei geht der Marihuana-Anbauer so geschickt vor, dass zunächst niemand etwas bemerkt. Roger M. installiert eine vollautomatische Bewässerung und ein ausgeklügeltes Düngesystem. Sogar Störsender, die die Ortung von Handys unmöglich machen, soll er eingesetzt haben. Roger M. plant in seinem Keller offenbar ein längerfristiges Engagement.
Und tatsächlich gedeihen die Pflanzen schnell. Mehrfach kann der Beschuldigte Ernten einfahren. Diese sind so gross, dass er sogar zwei Hilfsarbeiter beschäftigen wird. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, die «Bluewin» vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft hat Roger M. wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, konkret wegen des Anbaus, Besitzes und Verkaufs von Marihuana, angeklagt. So könne dem Tätowierer die Produktion und der Verkauf von mindestens fünf Kilogramm Marihuana nachgewiesen werden. Auf dem Schwarzmarkt erzielt diese Menge einen Preis von rund 50'000 Franken.
Kunden unbekannt
Am Montag muss sich der 33-Jährige vor dem Bezirksgericht Andelfingen für seinen Marihuana-Handel verantworten. Auch seine zwei Helfer sind in jeweils separaten Verfahren angeklagt. An wen sie die Ware verkauft haben, konnten die Untersuchungsbehörden bisher nicht abschliessend klären. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 500 Franken.
Und so baute sich Roger M. seine Plantage auf. Er kaufte sich sogenannte Grow-Zelte. Diese sind legal online zu erwerben. Darin lassen sich die Hanfpflanzen wie in einem Treibhaus ziehen. Dazu die nötigen Töpfe, Lampen, die Erde und den Dünger.
Gemäss Staatsanwaltschaft pflegt der Tätowierer seine Setzlinge intensiv. Mehrfach werden sie in grössere Behälter umgetopft. Die Pflanzen sollten einen guten und hohen THC-Gehalt erlangen. Roger M. plant sogar die Aufzucht von Stecklingen, die er dann an andere Marihuana-Produzenten verkaufen will. Das wäre dann seine eigene Marke, quasi sein Label gewesen. Dazu sei es gemäss Anklageschrift aber nicht mehr gekommen.
Anbau, Handel und Konsum ist in der Schweiz illegal
Gewisse Länder haben die Regelung mit Marihuana neu definiert. So kann man mittlerweile in Kanada und in den US-Bundesstaaten Alaska, Colorado, Illinois, Kalifornien, Maine, Massachusetts, Michigan, Nevada, Oregon, Vermont und Washington legal kiffen. Auch Uruguay kennt seit 2013 eine Lockerung des Umgangs mit der Hanfpflanze.
Diese internationalen Meldungen führen in der Schweiz zunehmend zu einer Verunsicherung im Umgang mit Cannabis. Was gilt denn nun hierzulande? Das sagt das Gesetz:
Besitz
Der Besitz wird in zwei Gruppen unterteilt. So steht im Betäubungsmittelgesetz folgender Satz: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet, (...) ist nicht strafbar.» Seit dem 1. Oktober 2013 wird die «geringfügige Menge» bei Cannabis mit maximal zehn Gramm definiert.
Ein eben gefälltes Urteil des Bundesgerichts stellt klar, dass diese Regelung auch für Jugendliche gilt. Auch sie gehen straffrei aus, wenn sie mit einer geringfügigen Menge erwischt werden. Ein knapp 16-Jähriger, der von der Zürcher Jugendstaatsanwaltschaft wegen 1,8 Gramm verzeigt wurde, zog den Entscheid weiter und bekam Recht.
Nach diesem Urteil werfen Polizeiverbände der Politik vor, sie mit einem Regelchaos im Stich zu lassen. So sagt Adrian Wüthrich, SP-Nationalrat und Präsident des Polizeiverbands Bern-Kanton: «Für die Polizei wird es immer schwieriger, das Recht umzusetzen.» Gegenüber «Nau» denkt er deshalb laut über eine Cannabis-Legalisierung nach – zum Wohle der Polizei.
Konsum
Weiterhin verboten ist das Kiffen. Erwischt die Polizei eine Person, wie sie einen Joint raucht, dann gibt es eine Busse. Die liegt bei 100 Franken.
Handel und Anbau
Handel und Anbau sind in jeglicher Form illegal. Theoretisch ist schon die einzelne Pflanze im Garten strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz unterteilt aber auch hier in zwei Gruppen. Wer für den eigenen Konsum Pflanzen anbaut, kommt mit einer kleineren Strafe davon. Wer aber gewerbsmässig Cannabis anbaut und handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Cannabis-Delikte sind die Mehrheit
Bei über der Hälfte der 2018 registrierten Bussen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz handelte es sich um Vorfälle mit Hanf und Cannabis. Das zeigt ein Blick in die Kriminalstatistik 2018.
Den Polizeibehörden gingen 2018 einige Marihuana-Anbauer ins Netz. Gemäss der Liste der sichergestellten Betäubungsmittel waren es insgesamt 47'399 Hanfpflanzen.
Im Fall von Roger M. müssen sich die Richter aber nicht nur über sein gewerbsmässiges Engagement als Marihuana-Anbauer ein Urteil bilden. Weil sich einer seiner Hilfsarbeiter illegal in der Schweiz aufhält, ist er zudem wegen Förderung der rechtwidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts angeklagt. Zudem hat die Polizei bei der Hausrazzia Feuerwerkskörper sichergestellt, die nach dem schweizerischen Sprengstoffgesetz verboten sind.
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