BundesgerichtNetzsperren gegen ausländische Online-Geldspiele sind legal
zs, sda
28.6.2022 - 13:42
Das Bundesgericht hat die Netzsperren gegen drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen bestätigt. Diese können sich nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen.
Keystone-SDA, zs, sda
28.06.2022, 13:42
28.06.2022, 15:02
«Lapoca Gaming», «Interwetten Gaming» und «Bet-at-home Internet» – diese drei Online-Glücksspiel-Anbieter wollen trotz Verbot in der Schweiz erreichbar sein. Das Bundesgericht hat dies nun endgültig verhindert, indem es die Sperren gegen die drei auf Malta domizilierten Unternehmen bestätigte.
Der Gesetzgeber ist von der Verfassung dazu berechtigt, im Bereich der Geldspiele vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abzuweichen. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Und so habe er das Angebot von Online-Geldspielen auf in der Schweiz bewilligte und überwachte Veranstalter und Spiele beschränkt.
Ausländische Anbieter seien in diesem Bereich wegen der nur mangelhaften Aufsichtsmöglichkeiten nicht zugelassen. Dies ergibt sich laut Bundesgericht auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) und des Efta-Gerichtshofs.
Netzsperre ist verhältnismässig
Die Lausanner Richter schreiben weiter, dass die Blockierung des DNS-Netzwerks – also des Domainnamen-Systems – verhältnismässig sei. Auch wenn sie nicht hundertprozentig wirke, erschwere sie den Zugang und reiche somit aus, um durchschnittliche Spieler auf legale Angebote zu lenken.
Andere Massnahmen wären laut Bundesgericht nicht so effektiv oder hätten grössere Nachteile mit sich gebracht, wie beispielsweise die Blockierung von Zahlungsmitteln. Zwar sei sogenanntes Overblocking bei der DNS-Sperre nicht ausgeschlossen. Das heisst, dass auch der Mail-Verkehr blockiert werde, der über die gleiche Domain laufe. Dies könne jedoch auf zumutbare Weise vermieden werden.
Im Jahr 2019 veröffentlichte die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (heute: Interkantonale Geldspielaufsicht) eine Allgemeinverfügung, mit der sie den Zugang zu nicht bewilligten Online-Glücksspielen in der Schweiz einschränkte.
Gleichzeitig liess sie die Domainnamen von Lopoca Gaming, Interwetten Gaming und Bet-at-home Internet sperren. Diese drei maltesischen Unternehmen legten beim interkantonalen Geldspielgericht Beschwerden ein, die abgewiesen wurden. Das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidungen.
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