Prozess in Luzern 83-jähriger Bankräuber hat «brutalen Seich gemacht»

SDA/gbi

8.1.2021 - 13:38

Der Mann muss sich vor dem Kriminalgericht des Kantons Luzern verantworten.
Der Mann muss sich vor dem Kriminalgericht des Kantons Luzern verantworten.
Keystone

Ein Rentner, der wegen zweier Banküberfälle in Luzern vor Gericht steht, hat am Freitag beteuert: Er habe niemanden verletzen wollen. Wenn er ins Gefängnis müsste, wäre das sein «Untergang».

Zwei Banken in Meggen LU hat ein betagter Mann ausgeraubt; in einem Fall erhielt er sogar mehr Geld, als er verlangte. Der Staatsanwalt will den 83-Jährigen dafür ins Gefängnis stecken, der Verteidiger fordert wegen der «amateurhaften Überfälle» eine bedingte Freiheitsstrafe.

Mit Herz und Gehör stehe es nicht mehr zum besten, sagte der kleingewachsene Mann im Strickpullover, der sich am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten musste. Mehrfache räuberische Erpressung, lautete der Vorwurf. Der Senior hatte 2012 und 2015 eine Bank überfallen.

Die Besonderheit des Falles sei zweifellos das Alter des Beschuldigten, sagte der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers: Der Mann habe sich weder mit 75 noch mit 80 Jahren zu alt gefühlt, um Banküberfälle zu begehen. Nun müsse er die Konsequenzen tragen. Besonders war auch, dass der beschuldigte Schweizer, der einst als Lastwagen-Chauffeur arbeitete und zuletzt selbstständig in der Kart-Szene tätig war, nach dem ersten Überfall fünf Jahre unbehelligt blieb.

«Du bist nicht mehr derselbe»

Er war damals maskiert und mit einer Plastikpistole bewaffnet in die Bank in Meggen marschiert, am Schalter legte er einen Zettel hin. Darauf stand geschrieben: «Subito moneta, dieci mille franci» und «niente polizia». Der Bankmitarbeiter übergab ihm 10'000 Franken. Das Geld steckte er in einen Plastiksack – und verschwand.

Auf die Frage des Richters, wie er es ausgehalten habe, seiner Frau in all den Jahren nichts vom Überfall zu erzählen, sagt der Mann, es sei immer schwieriger geworden. Seine Frau habe gesagt: «Du bist nicht mehr derselbe, du bist nervös.»



Dennoch blieb die Tat ungeklärt, bis der Mann fünf Jahre später im gleichen Dorf die Nachbarsbank überfiel. Er reiste mit dem Bus an, trank im nahen Restaurant einen Kaffee, zog sich im Vorraum der Bank die Wollmütze übers Gesicht und richtete am Schalter ein Messer in einem Plastiksack auf die Angestellte.

Auch dieses Mal führte er einen Zettel mit, erneut in italienischer Sprache beschrieben, forderte er «sieben bis achttausend Franken». Die Angestellte gab ihm fast 14'000 Franken. Dass er zu viel bekommen habe, habe er erst zu Hause festgestellt, sagte der Beschuldigte. Beim Verlassen der Bank war er mit der Mütze über den Augen noch gegen die Schiebetüre gelaufen.

Draussen angekommen nahm er die Mütze ab, ging zurück ins Restaurant, wo er noch einen Kaffee bestellte, bevor er mit dem Bus wieder nach Hause fuhr. Zehn Tage später nahm ihn die Polizei fest.

Verteidiger zieht Vergleich zu Mister Bean

Der Verteidiger des Mannes sagte vor Gericht, sein Mandant habe zwei amateurhafte Raubüberfälle begangen mit sehr geringer krimineller Energie. «Diese ganze Geschichte klingt viel eher nach Mister Bean, als nach einer Straftat.»

Es sei überhaupt verwunderlich, dass ihm die Überfälle geglückt seien und er flüchten konnte. Der Beschuldigte habe keine Drohungen geäussert und das Geld genau genommen nicht gestohlen, sondern von den Bankangestellten erhalten. «Man hätte erwarten können, dass die Angestellten sich widersetzen.»

Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei zwei Jahren Probezeit. Eine unbedingte Haftstrafe sei seinem Mandanten aufgrund des Alters und der gesundheitlichen Situation nicht zuzumuten. «Ein Gefängnis wäre krass überfordert.»

Staatsanwalt: Nette Überfälle gibt es nicht

Der Staatsanwalt widersprach. «Der Verteidiger wollte uns weismachen, dass es ein netter Raubüberfall durch einen liebenswerten Täter war.» So etwas gebe es aber nicht. Es seien ganz normale Raubüberfälle gewesen.

Er sprach von erheblicher krimineller Energie beim Angeklagten, besonders, weil dieser nach mehreren Jahren einen zweiten Überfall gewagt habe. Das Tatverschulden sei mittelschwer. Der Mann habe die Überfälle begangen, um seine finanzielle Situation aufzubessern.

Eine teilbedingte Strafe von 36 Monaten sei angezeigt, ein Jahr davon müsse der Mann absitzen. Das wiederum, sagte der Beschuldigte, wäre sein «Untergang». Er habe nie jemanden verletzen wollen und wisse heute noch nicht, wieso er den zweiten Überfall begangen habe.

Zum Ersten sei er von einem Kollegen namens Mauro aus Rom angestiftet worden. Dieser habe alles vorbereitet. Nach dem Überfall habe er 4000 Franken der Beute erhalten. Danach sei Mauro abgetaucht.

Den Mittäter habe er nach der Festnahme erfunden, um seine Rolle zu beschönigen, warf ihm der Staatsanwalt vor. «Gibt es diesen Mauro wirklich?», fragte der Richter den Beschuldigten. «Ja, den gab es hundertprozentig wirklich», lautete dessen Antwort.

Auf seine Zukunft angesprochen, sagte er, er möchte solange es gut geht mit seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung leben und «ab und zu miteinander ein Ausfährtchen machen». Als er davon gehört habe, dass er ein Jahr ins Gefängnis soll, habe er gedacht, jetzt habe er einen brutalen Seich gemacht. Wenn er die Strafe absitzen müsse, wäre das sein Untergang. «Dann würde ich wohl nicht mehr lange leben.»

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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