Schock nach Online-Order Baselbieter bestellt zwei Wasserpistolen – und erhält Strafbefehl

Philipp Fischer

10.9.2024

Günstig und täuschend echt: die Glock-Wasserpistole bei Ali Express.
Günstig und täuschend echt: die Glock-Wasserpistole bei Ali Express.
Bild: Screenshot/Ali Express

Beim Online-Versand Ali Express wird eine elektronische Wasserpistole angeboten, die einer Glock nachempfunden ist. Ein Baselbieter bestellt das Spielzeug. Statt einem Päckli von der Post erhält er einen Strafbefehl.

Philipp Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Baselbieter bestellt beim Online-Versand Ali-Express zwei einer Glock nachempfundene Wasserpistolen.
  • Statt einer Päckli-Lieferung erhält der 42-jährige Mann einen Strafbefehl.
  • Die Bestellung der täuschen echt aussehenden Wasserpistole hat gegen das Waffengesetz verstossen.

Das Angebot des chinesischen Online-Händlers Ali Express klingt für Wasserratten mit Spieltrieb verlockend. Im Shop findet sich eine elektronische Wasserpistole, die im Design einer Glock-Pistole nachempfunden ist. Das Spielzeug für «Kinder und Erwachsene» kann bis zu 32 Fuss «mit beispielloser Präzision» feuern, heisst es. Die Wasser-Glock eignet sich für den Einsatz im Badi oder am Strand. Und im Spar-Angebot ist die Wasserpistole auch noch: Gerade für nur 10,49 Franken. Ein Hinweis auf eine Einfuhr-Erlaubnis in die Schweiz für die täuschend echt nachempfundene Spielzeugwaffe findet sich bei Ali Express nicht.

Ein Baselbieter bestellte vergangenen Sommer zwei dieser Spritzpistolen, wie «20 Minuten» berichtet. Freudig wartete der 42-Jährige auf sein Päckli. Doch die Vorfreude währte umsonst: Statt der Spielzeug-Glock-Lieferung flatterte dem Mann ein Strafbefehl ins Haus.

Saftige Busse

Die Bestellung blieb bei der Zollkontrolle in Zürich-Mülligen hängen. Der Beschuldigte habe infolge pflichtwidriger Unvorsicht nicht beachtet, dass die Gegenstände trotz ihres mehrfarbigen Designs mit einer echten Waffe verwechselt werden können, so die Baselbieter Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl. Die bestellte Wasser-Pistole qualifiziert sich als Imitationswaffe.

Die Konsequenzen seiner Internet-Bestellung kommen dem Baselbieter teuer zu stehen. Er erhält eine Busse von 300 Franken wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Waffen. Dazu kommen noch 650 Franken Verfahrenskosten und eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Seit Ende August ist der Strafbefehl gegen den Mann rechtskräftig.

Immer wieder kommt es bei Internet-Bestellungen zu ähnlichen Verstössen gegen das Waffengesetz. Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 3464 Erwachsene deswegen verurteilt, berichtet «20 Minuten».