580 Millionen Franken gefordert Mann verklagt Spital – weil er bei Geburt seines Kindes dabei war

Philipp Dahm

21.9.2023

Eine Kaiserschnitt-Geburt im Zürcher Universitätsspital: Ein Australier hat wegen so einer Operation geklagt.
Eine Kaiserschnitt-Geburt im Zürcher Universitätsspital: Ein Australier hat wegen so einer Operation geklagt.
Symbolbild: Keystone

Ein Spital in Melbourne soll Schuld daran sein, dass die Ehe eines Mannes in die Brüche ging. Weil er miterlebt hat, wie an seiner Frau ein Kaiserschnitt vorgenommen wurde, wollte er nun 580 Millionen Franken erstreiten.

P. Dahm

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Australier hat im Januar 2018 den Kaiserschnitt bei seiner Frau miterlebt.
  • Deswegen sei nicht nur seine Ehe in die Brüche gegangen, auch seine Psyche habe Schaden genommen.
  • Anil Koppula hat das Melbourner Spital auf 580 Millionen Franken verklagt.
  • Ein Richter hat die Klage nun abgewiesen, weil es beim Kläger keine «signifikante Verletzung» gebe.

Ein Mann verklagt das Royal Women’s Hospital in Melbourne wegen eines Kaiserschnitts. Anil Koppulas Frau hat im Januar 2018 in dem Spital entbunden. Ihr Mann sei ermutigt worden, der Operation beizuwohnen, berichtet der australische Sender 7 News.

Doch der Vorgang hat Folgen: Zwar bringt die Schwangere ein gesundes Baby zur Welt, doch um die Gesundheit ihres Gatten ist es danach geschehen, behauptet dieser jetzt. Dass er den Kaiserschnitt mitangesehen hat, habe nicht nur zu einer «Störung seiner Ehe» geführt, sondern habe auch eine «psychotische Krankheit» hervorgerufen.

Laut seiner Anklage sei Koppula «ermutigt oder es sei ihm erlaubt worden», der Geburt beizuwohnen. Durch die Geburt durch einen Schnitt in der Bauchdecke habe er «Organe und Blut» gesehen, was eine psychische Krankheit ausgelöst habe. Das Spital hätte ihn davor bewahren müssen und sollte deshalb eine Milliarde australische Dollar, also 580 Millionen Franken zahlen.

Richter sieht keine «signifikante Verletzung»

Das Spital hat die Vorwürfe zurückgewiesen – und auch ein Gutachten spricht nicht für die Darstellung des Klägers. «Der Grad der psychischen Beeinträchtigung, der sich aus der in der Klage behaupteten Verletzung des Klägers ergibt, hat den Schwellenwert nicht erreicht», heisst es darin.

Darum mochte auch Richter James Gorton keine «signifikante Verletzung» erkennen. Koppulas Ansinnen sei bloss ein «Missbrauch eines Prozesses»: Die Klage ist abgewiesen worden.