Vorfälle auf Strecke Zürich–Bern62-Jähriger steht wegen Schändung in Zügen vor Gericht
hael, sda
21.1.2025 - 06:06
Ein 62-jähriger Mann muss sich am heutigen Dienstag wegen Schändung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er hatte mehrfach männliche Jugendliche auf der Zugverbindung Zürich–Bern belästigt.
Keystone-SDA, hael, sda
21.01.2025, 06:06
21.01.2025, 06:56
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Ein 62-jähriger Mann muss sich heute wegen Schändung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Er hatte mehrfach männliche Jugendliche auf der Zugverbindung Zürich–Bern belästigt.
Angeklagt ist der Mann aus Sri Lanka wegen Schändung, mehrfacher teils versuchter sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornografie.
Zu den Taten kam es laut Anklageschrift zwischen August 2020 und März 2024, jeweils auf der SBB-Strecke zwischen Zürich und Bern.
Angeklagt ist der Mann aus Sri Lanka wegen Schändung, mehrfacher teils versuchter sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornografie. Zu den Taten kam es laut Anklageschrift zwischen August 2020 und März 2024, jeweils auf der SBB-Strecke zwischen Zürich und Bern.
Der Beschuldigte ging laut Anklage immer gleich vor: Er setzte sich jeweils neben allein reisende Jugendliche und legte seine Jacke so über sich, dass auch der Schoss der Minderjährigen bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz griff er dann an Beine und Penis.
Es dauerte gemäss Anklage jeweils eine Weile, bis die Opfer realisierten, was geschehen war und die Hand wegdrückten oder wegschlugen. In einem Fall sah sich der Beschuldigte vor dem Übergriff auch noch Pornos auf dem Handy an und hielt das Gerät so, dass der 14-Jährige neben ihm die Bilder sehen musste.
Vor Schreck und Ekel wehrlos
Nicht alle Jugendlichen schafften es jedoch, sich zu wehren. Anfang Januar 2023 erstarrte eines seiner Opfer vor Schreck und Ekel geradezu. Der Beschuldigte hatte in die Unterhose des Knaben gegriffen. Mit dem Übergriff hörte der 62-Jährige erst auf, als er in Olten aus dem Zug stieg.
Diese Tat stuft die Anklage als Schändung ein, also eine sexuelle Handlung an einer widerstandsunfähigen Person. Von den angeklagten Taten ist dies jene, für die das Gesetz die höchste Strafe vorsieht. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen. Zudem soll der Beschuldigte für sechs Jahre des Landes verwiesen werden. Seine Verteidigung wird die Anträge beim Prozess bekannt geben. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.