Jetzt steht sie vor GerichtFrau (41) soll in Solothurn ihre Töchter erstochen haben
hael, sda
9.4.2024 - 05:32
Vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn steht am heutigen Dienstag eine 41-jährige Frau. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Frau, ihre beiden kleinen Töchter getötet zu haben.
Keystone-SDA, hael, sda
09.04.2024, 05:32
09.04.2024, 06:55
SDA
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Vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn steht an diesem Dienstag eine 41-jährige Frau, die ihre beiden kleinen Töchter getötet haben soll.
Zur Tat kam es am Morgen des 16. Januar 2021 in der Wohnung in Gerlafingen SO, in der die Schweizerin mit ihren drei Töchtern lebte.
Die Mutter der Kinder wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Laut Staatsanwaltschaft hat sie in der Untersuchung die Taten gestanden – sie befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag eröffnet.
Zur Tat kam es am Morgen des 16. Januar 2021 in der Wohnung in Gerlafingen SO, in der die Schweizerin mit ihren drei Töchtern lebte. Die beiden Jüngeren soll sie laut Anklage mit einem Messer getötet haben. Die damals 12-jährige älteste Tochter überlebte. Ob sie sich zur Tatzeit in der Wohnung befand, wurde nicht bekannt gegeben.
Die Kantonspolizei war an jenem Samstagmorgen informiert worden, dass in der Wohnung zwei Kinder im Schulalter verstorben seien, wie es in der damaligen Medienmitteilung der Kantonspolizei zum Gewaltverbrechen hiess.
Die Mutter der Kinder wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hat sie in der Untersuchung die Taten gestanden. Sie befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Hintergründe der Tat nicht bekannt gegeben
Die Staatsanwaltschaft klagt die Frau des mehrfachen Mordes, eventuell der mehrfachen vorsätzlichen Tötung an. Welche Strafe beantragt wird, ist nicht bekannt.
Für Mord sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen zehn Jahren und lebenslänglich vor. Vorsätzliche Tötung wird laut Gesetz mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren bestraft.
Die Hintergründe und Umstände der Tat wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben. Medienberichten zufolge lebte die Angeklagte mit ihren Töchtern von ihrem Partner getrennt.
Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag eröffnet.